Abstrakt
Ein Arbeitsvertrag ist nichtig, wenn er die Ausübung des ärztlichen Berufs zum Gegenstand hat und die erforderliche Approbation oder Erlaubnis nicht vorliegt und auch nicht erteilt werden kann.
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BAG. Rückabwicklung eines nichtigen Arbeitsvertrages mit einem als Arzt eingestellten Nichtarzt. MedR 23, 362–364 (2005). https://doi.org/10.1007/s00350-005-1441-5
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-005-1441-5