Die Umstellung der Krankenhäuser auf die Herausforderungen der COVID-19-Pandemie und die Fokussierung auf eine ausschließliche Versorgung von Notfällen und dringlichen Fällen stellte die Augenkliniken an bettenführenden Häusern in einem bisher nicht gekannten Ausmaß vor die Frage, welche Eingriffe aus ophthalmologischer Indikation wie dringlich durchgeführt werden sollten und in welchem Umfang eine Versorgung ophthalmologischer Patienten fortgesetzt werden kann [22,23,24,25].
Um den mit anderen operativen Fachrichtungen um Betten und OP-Kapazität konkurrierenden bettenführenden Augenkliniken eine einheitliche Priorisierung und Planbarkeit zu ermöglichen, wurde auf Initiative der Vereinigung Deutscher Ophthalmologischer Chefärzte (DOCH) und in Abstimmung mit den Vorständen der Retinologischen Gesellschaft (RG), der Vereinigung Ophthalmologischer Lehrstuhlinhaber (VOL) und der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) ein Krisenplan für eine nicht-elektive ophthalmologische Basisversorgung erstellt, wobei die genannten Indikationen und Dringlichkeiten als grundsätzliche Empfehlungen aufzufassen sind, die im individuellen Fall und abhängig von der Ressourcenlage abgewogen werden müssen (Abb. 3).
Ein ungefähres Bild der Situation und Vorgehensweise während der ersten Phase der Pandemie ergibt sich aus den Berichten der Augenkliniken der DOCH zur Erstellung des Krisenplans sowie aus einer von der VOL unter den Universitäts-Augenkliniken durchgeführten Umfrage. Ergebnisse lagen von 28 der 37 universitären Abteilungen vor. Danach war die ophthalmologische Versorgung von März bis April 2020 fast ausschließlich auf Notfälle, medizinisch dringlich indizierte Leistungen oder Kontrolluntersuchungen, aufgeschobene Behandlungen von Patienten mit zunehmender Dringlichkeit (z. B. Tumor mit Wachstum) und Patienten mit Schmerzsymptomatik oder Leidensdruck begrenzt. Geplante Operationen von Elektivpatienten erfolgten in dieser Zeit nicht. Elektive Eingriffe wurden neben nosokomialer Infektionsgefahr auch aufgrund der gesteigerten Bettenreservierung für COVID-19-Patienten ausgesetzt.
Während in den meisten Augenkliniken Medizinische Fachangestellte (MFAs) z. T. in den Zwangsurlaub geschickt wurden und ein Teil der Mitarbeiter über „Home Office“ mit der Klinik verbunden war, wurden Augen-MFAs auch kurzfristig mit oder ohne vorherigem Training in Intensivmedizinbereichen oder anderen COVID-19-assoziierten Bereichen (Virologie, Corona-Test-Ambulanzen, internistische Stationen) eingesetzt.
Insgesamt war in den meisten Kliniken ab Ende April/Anfang Mai ein schrittweiser Übergang in den Normalbetrieb feststellbar, allerdings mit zusätzlichen präventiven Maßnahmen wie Rachenabstrichen bei ambulant oder stationär zu operierenden Patienten, dem Verschieben von OP-Terminen um 2 Wochen bei symptomatischen Patienten oder einer präoperativen Diagnostik (Röntgen des Thorax, CT) bei zeitkritischen Patienten mit Atemwegssymptomatik.
Vielerorts wurden ab Mai auch aufgeschobene Operationen aus dem Lockdown durchgeführt bei z. T. eingeschränkter Kapazität an OP-Sälen und Personal zur stationären postoperativen Versorgung, da dieses zur Betreuung internistischer und infektiologischer Stationen eingesetzt wurde.
An allen befragten Kliniken erfolgte die Fortsetzung der an einen vorgegebenen Behandlungsplan gebundenen intravitrealen operativen Medikamenteneingaben (IVOM) unter Einhaltung der Abstandsregeln im Wartebereich, Einsatz von MNS, Schutzvorrichtungen an den Untersuchungsgeräten sowie ohne Begleitpersonen im Wartebereich, allerdings in größeren zeitlichen Abständen und in einem um ca. 25–50 % reduzierten Umfang, teilweise durch Absagen der zur Risikogruppe der Älteren zählenden Patienten selbst.