CME-Fragebogen
Was versteht man unter dem Begriff „Telemedizin“?
Neue Facharztbezeichnung, die vorrangig computerstütze Analyseverfahren und Informationstechnologien bei der Diagnosestellung verwendet
Verschiedenartige ärztliche Versorgungskonzepte, die über räumliche Entfernungen oder zeitlichen Versatz hinweg unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien erbracht werden
Neue Subspezialisierung, die von verschiedenen Fachärzten erworben werden kann und die Vorraussetzung für die Anwendung von Informationstechnologien bei der ärztlichen Versorgung darstellt.
Neue Möglichkeit der Weiterbildung von Fachärzten unter Anwendung neuer Telekommunikationstechnologien
Weiterleitung von Blutdruckdaten in eine Software-Applikation
Für was ist das E‑Health-Gesetz bei telemedizinischen Leistungen vorrangig von Bedeutung?
Sicherheitstechnische und datenschutzrechtliche Aspekte
Einhaltung des Facharztstandards
Einhaltung des Fernbehandlungsverbots
Behandlungsvertrag („Arztvertrag“)
Versicherungsrechtliche Aspekte und Kostenerstattung für die ärztliche Behandlung
Was ist der wesentliche arzthaftungsrechtliche Bezugspunkt für die Haftung des Augenarztes bei telemedizinischen Leistungen?
Augenärztlicher Facharztstandard
Allgemeiner telemedizinischer Standard
Vorliegen einer versicherten telemedizinischen Tätigkeit
Expertenmeinung zur Telemedizin
Bewertung durch einen Facharzt für Telemedizin
Woran dürfen sich telemedizinische Leistungsangebote durch den Augenarzt nicht orientieren?
Plausibilität im Vergleich zur Regelversorgung
Allgemeine Vertretbarkeit
Wunsch nach ständiger Verfügbarkeit einer Leistung
Individuelle Vertretbarkeit
Organisation, Dokumentation und Verfahren
Nur unter welcher Voraussetzung haftet ein Augenarzt nicht für technische Risiken bei telemedizinischen Leistungen im Schadensfall?
Der Augenarzt hat einen Service-Vertrag für die Betreuung der Daten- und Kommunikationstechnik abgeschlossen.
Die Speicherdatensätze der OCT-Untersuchung sind teilweise schadhaft.
Die technischen Schwierigkeiten sind nicht vom Endgerät in der Augenarztpraxis verursacht worden.
Es handelt sich nur um einen Datenübertragungsmangel.
Der technische Mangel war mit der erforderlichen Sorgfalt durch den Augenarzt (Facharztstandard) nicht erkennbar.
Augenarzt A empfiehlt seinem Patienten mit dessen Zustimmung die telemedizinische Hinzuziehung des Subspezialisten B. Falls es zu einem vermeidbaren Gesundheitsschaden käme, würde welche medizinrechtliche Regel gelten?
Horizontale und vertikale Arbeitsteilung.
Es haftet generell der die telemedizinische Dienstleistung anfordernde Augenarzt.
Da der Subspezialist B den Patienten nicht unmittelbar gesehen hat, haftet er in keinem Fall.
Augenarzt A haftet gegenüber seinem Patienten als Erfüllungsgehilfe von Subspezialist B.
Entwicklungsstandard telemedizinischer Dienstleistungen.
Zur Bestimmung der Messparameter einer torischen Kunstlinse setzt Augenarzt A eine Softwareapplikation (Medical App) des Herstellers B auf seinem Smartphone ein. Wer haftet zunächst unmittelbar gegenüber dem Patienten bei einem Fehler?
Datenschutzbeauftragter des Herstellers B
Gesamtschuldnerisch Augenarzt A und Hersteller B
Hersteller B
Augenarzt A und Hersteller B
Augenarzt A
Bei einem Telekonsil stimmt der Patient gegenüber seinem unmittelbar behandelnden Augenarzt der Hinzuziehung eines weiteren Spezialisten zu. Wie verändert sich die sog. Totalverantwortung des vor Ort behandelnden Augenarztes?
Teilverantwortung.
Globalverantwortung.
Gesamtverantwortung entfällt.
Vertrauensgrundsatz außer Kraft gesetzt.
Sorgfaltspflicht abgegeben.
Wobei kann es mit Einführung der Telematikinfrastruktur zu neuen haftungsrechtlichen Problemen auch für den Augenarzt kommen?
Keinerlei zusätzliche arzthaftungsrechtliche Aspekte
Übersehen relevanter Daten in der papierbasierten Dokumentation
Übersehen relevanter Daten auf dem Konsilschein
Übersehen relevanter Daten in der Praxissoftware
Übersehen relevanter Daten auf der Gesundheitskarte
E‑Health bedeutet im übertragenen Sinne so viel wie „Elektronik und Gesundheit“. Wie wird der Begriff typischerweise benutzt?
Für gute Telemedizin der verschiedenen Fachrichtungen
Informations- und Kommunikationstechnologie allgemein für gesundheitsbezogene Bereiche
Gleichbedeutend mit Telematikinfrastruktur
Informations- und Kommunikationstechnologie nur für ärztliche Versorgungskonzepte
Für augenärztliches Telekonsil und Telemonitoring