In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß den behandelnden Arzt über seine eigentliche Pflicht zur Ergreifung aller für die Erzielung des Heilerfolgs erforderlichen medizinischen Maßnahmen hinaus in gewissem Umfang auch Informationspflichten in Bezug auf wirtschaftliche Auswirkungen seiner Behandlung für den Patienten treffen [1]. Diese als Neben- und Schutzpflicht aus dem Behanldungsvertrag folgenden Pflichten gewinnen angesichts der politischen Bestrebungen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen zunehmend an Bedeutung. In diesem Zusammenhang verdient ein soeben bekannt gewordenes Urteil des Kammergerichts (KG) Berlin v. 21.9.1999 – 6 U 261/98 – besondere Aufmerksamkeit.
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Rieger, HJ. Verletzung der wirtschaftlichen Aufklärungs- und Dokumentationspflicht durch den behandelnden Arzt Urteil des Kammergerichts Berlin vom 21.9.1999. Manuelle Medizin 38, 93–95 (2000). https://doi.org/10.1007/s003370050148
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DOI: https://doi.org/10.1007/s003370050148