Ärzte, die ihre Patientendokumentation und -abrechnung mit einem Computer erstellen, benötigen von Zeit zu Zeit die Hilfe eines EDV-Fachmannes, etwa um Reparatur-, Wartungs- und Pflegearbeiten am System durchführen zu lassen. Dabei ist eine weitreichende Offenbarung von Patientendaten gegenüber dem Techniker unumgänglich, die von der bloßen Kenntnisnahmemöglichkeit bis hin zur unausweichlichen positiven Kenntnisnahme (etwa bei der Datenpflege) reicht. Der behandelte Patient erfährt in aller Regel nicht davon, dass der Arzt einen Techniker in Anspruch nimmt. Die Zuhilfenahme eines EDV-Fachmannes ist in rechtlicher Hinsicht aus vielerlei Gründen überaus problematisch, so dass im Folgenden einige grundsätzliche Überlegungen angestellt werden sollen.
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Wienke, A., Sauerborn, J. EDV-gestützte Patientendokumentation und Datenschutz. Manuelle Medizin 38, 87–90 (2000). https://doi.org/10.1007/s003370050145
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DOI: https://doi.org/10.1007/s003370050145