Es darf nicht darüber hinweg gesehen werden, dass es auch bei der FISH-Methode Schwierigkeiten gibt. Ein Hauptproblem ist, dass bei 2–3% der Tumoren keine FISH-Analyse durchführbar ist. Dies ist offenbar ebenfalls Resultat einer morphologisch nicht erkennbaren Gewebeschädigung, z. B. aufgrund einer überlangen Formalinfixation. Präparate, welche von weit her in Formalin geschickt werden, sind in der FISH-Untersuchung häufiger nicht auswertbar als Präparate aus dem eigenen Krankenhaus. Immerhin wird bei der FISH-Untersuchung sofort festgestellt, dass ein Fall nicht auswertbar ist. Im Gegensatz dazu führt ein Versagen der IHC zum falschen Eindruck eines falsch-negativen Befundes (Abb. 5).
Gewebeproben, welche sich in der FISH-Analyse nicht hybridisieren lassen, sind immunhistochemisch seltener HER2-positiv als hybridisierbare Gewebe [16]. Dies ist ein weiteres Argument dafür, dass eine Gewebeschädigung Ursache für eine insuffiziente Gewebeanalyse (FISH und IHC) darstellt, wobei die Probleme bei der FISH-Untersuchung erkannt werden, bei der IHC aber meistens nicht. Aus den genannten Gründen verzichten wir bei Gewebeproben, welche mittels FISH nicht erfolgreich untersucht werden können, auf eine sekundäre IHC-Untersuchung. Auch bewerten wir dann andere immunhistochemische Resultate (Rezeptoren) bei nicht FISH-untersuchbaren Tumoren mit Vorsicht.
Das nächste Problem bei der FISH-Untersuchung ist die Einordnung von Grenzfällen. Zwar zeigen mehr als 90% aller HER2-FISH-Untersuchungen bei Mammakarzinomen einen auf Anhieb eindeutigen Befund, doch gibt es auch Fälle mit einer grenzwertigen Ratio HER2/Zentromer 17 bzw. Fälle mit einer niedrigen Ratio HER2/Zentromer 17 bei relativ hoher Anzahl von HER2-Signalen (Polysomie) bzw. Tumoren mit einer Ratio im Amplifikationsbereich, aber eher geringer Zahl von HER2-Signalen. Angesichts der unterdessen entfachten Diskussion, ob neben den Kategorien „positiv“ und „negativ“ eine Kategorie „Borderline“ (z. B. für Fälle mit einer Ratio von 1,8–2,2) eingeführt werden sollte, muss betont werden, dass klinische Daten, welche eine besondere Bedeutung des Grenzwertes 2,0 bei einer Ratio HER2/Zentromer 17 unterstützen, bisher völlig fehlen. Tatsächlich wurde der heute akzeptierte Grenzwert für die Definition einer HER2-Amplifikation bereits 1992 (6 Jahre vor der FDA-Zulassung von Herceptin®) durch eine Gruppe von Grundlagenforschern anhand einer Studie an 44 Tumoren mit „Southern Blot“ und FISH-Daten vorgeschlagen [6]. Dieser Grenzwert wurde anschließend von allen nachfolgenden Autoren von FISH-Studien übernommen und hat sich als De-facto-Grenzwert für die Definition einer Genamplifikation etabliert. Es wäre von hohem Interesse, wenn existierende Daten über das Therapieansprechen von Tumoren mit Grenzbefunden statistisch ausgewertet und publiziert werden könnten.
Einige seltene FISH-Befunde sind gelegentlich Gegenstand einer Fehlinterpretation von FISH-Daten und sollen hier Erwähnung finden. Gelegentlich kommt es zur Cluster-artigen Vermehrung von HER2-Genen bei gleichzeitig Cluster-artiger Vermehrung von Zentromer-17-Signalen. Solche Cluster können dann ohne weiteres 50 HER2-Gene und 50 Zentromer-17-Signale enthalten (Abb. 6 a). Rein rechnerisch würde hier eine Ratio von 1,0 vorliegen und der Tumor wäre somit nicht amplifiziert. Eine derartige Beurteilung kann bei 50 HER2-Genkopien aber kaum sinnvoll sein. Es wird angenommen, dass es sich bei dem genannten Phänomen um eine Koamplifikation von HER2-Genen und zumindest Teilen von Zentromer 17 handelt, wobei es offenbar zu einem interchromosomalen Rearrangement gekommen ist [7]. Derartige Tumoren weisen immer eine kräftige HER2-Expression auf und sollten immer als HER2-positiv klassifiziert werden.
Am anderen Ende des Spektrums von Problemfällen liegen Tumoren mit einem Zentromer-17- und 2 HER2-Signalen. Hier liegt rein mathematisch eine Ratio von 2,0 und somit eine „Genamplifikation“ vor (Abb. 6 b). Auch hier scheint diese Beurteilung aber wenig sinnvoll zu sein, da die HER2-Gene ja nicht vermehrt sind, und die „Amplifikation“ lediglich durch einen Verlust von Zentromer 17 entstanden ist. Dementsprechend erstaunt es nicht, dass derartige Tumoren immunhistochemisch kaum eine nachweisbare HER2-Positivität aufweisen. Tumoren mit einem derartigen FISH-Befund sind als HER2-negativ zu klassifizieren.
Zusammengefasst lassen sich die FISH-Befunde rasch und unproblematisch in 4 Kategorien klassifizieren:
-
1.
Amplifikation (typischerweise mit Cluster-Bildung),
-
2.
Normalbefund,
-
3.
Grenzbefund und
-
4.
FISH nicht informativ.
Obwohl die Kategorie Grenzbefund diagnostisch ärgerlich ist, muss konstatiert werden, dass eine Unterscheidung von positiven und negativen Fällen in der Grenzbefundkategorie, bei völligem Fehlen von überzeugenden Daten, die zeigen, ob solche Tumoren auf eine Anti-HER2-Therapie ansprechen oder nicht, klinisch nicht sehr relevant ist.