Im Rahmen des Mammographie-Screening-Programms ist die pathomorphologische Begutachtung in eine fachübergreifende Diagnose- und Behandlungskette eingebettet. Die Qualität der pathomorphologischen Diagnostik ist dabei nicht nur vom Pathologen, sondern auch vom Radiologen und Gynäkologen abhängig, die für die Indikationsstellung zur interventionellen und operativen Abklärung verantwortlich sind und die auch die sachgerechte Gewebeentnahme bei nichttastbaren Läsionen gewährleisten müssen. Damit wird verständlich, dass zunehmende Erfahrungen mit der interventionellen Probengewinnung zu repräsentativeren Gewebeproben führen. Ist das gewonnene Material nicht repräsentativ, erlaubt seine histologische Auswertung auch keinen Rückschluss auf die Ursache der mammographischen Gewebeveränderung. Im Mammographiezentrum Wiesbaden hat sich gezeigt, dass das mittels Stanze entnommene Gewebematerial in fast allen Fällen eine sichere histologische Diagnostik der Gewebeveränderungen erlaubt und für immunhistochemische Zusatzuntersuchungen wie der Hormonrezeptorenbestimmung bei Karzinomen sehr gut geeignet ist. Nichtrepräsentative Gewebeproben gehören zu den großen Ausnahmen.