Wir stehen vor einer geradezu paradoxen Situation: Durch zunehmende Perfektionierung der Technik und die fortschreitende Spezialisierung der medizinischen Wissenschaft ist das medizinische Risiko für die Patienten ständig gesunken. Gleichzeitig hat sich jedoch das forensische Risiko, d. h. mit Schadensersatzansprüchen, Klagen, Strafanzeigen und staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren überzogen zu werden, für den Arzt drastisch erhöht. Exaktes Zahlenmaterial speziell für die operierenden Fächer gibt es leider nicht, doch ist unbestritten, dass die Orthopädie neben der Chirurgie, Gynäkologie und Anästhesie zu den haftungsträchtigsten Gebieten gehört. Der nachfolgende Beitrag verdient daher aus haftungsrechtlicher Sicht besondere Aufmerksamkeit.
Anmerkung von Prof. Dr. Dr. K. Ulsenheimer
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v. Harder, Y. Hautverbrennungen bei Einsatz von Elektrochirurgiegeräten . Orthopäde 30, 479–482 (2001). https://doi.org/10.1007/s001320170081
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DOI: https://doi.org/10.1007/s001320170081