Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

in der letzten Herausgebersitzung vom 25.10.2017 haben Schriftleitung, Verlag und Herausgeberboard beschlossen, für Sie eine neue periodisch erscheinende Rubrik einzurichten, von der wir hoffen, dass sie auf Ihr Interesse stoßen wird: Mit „Orthopädie und Recht“ sollen juristische Fragen aufgegriffen werden, die viele Kollegen und Kolleginnen immer wieder einmal nachhaltig beschäftigen. In aller Regel wird das als unangenehm empfunden. Aus den Statistiken der segensreichen Institution der Schlichtungsstellen der Ärztekammern, aus Daten zu gerichtlichen Arzthaftungsverfahren und den Zahlen der Haftpflichtversicherer ergibt sich, dass Ärztinnen und Ärzte aus dem Fach Orthopädie und Unfallchirurgie zur führenden Gruppe derer gehören, die besonders häufig mit dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers konfrontiert werden. Allein das scheint Grund genug, in unserer Zeitschrift eine Rubrik einzurichten, die sich mit den Berufsstand betreffenden Rechtsfragen beschäftigt.

Nicht selten fühlt sich unser beruflicher Alltag an, als fände er in einem Käfig aus ökonomischen Zwängen, Rechtsvorschriften und medialer Sensationslust statt. Da ist viel Wahres dran. Wir möchten allerdings die jetzt an den Start gehende Rubrik nicht verstanden wissen als Hilfsmittel, um mit einer als notwendiges Übel empfundenen juristischen Reglementierung energiesparend umgehen zu können. Es sei zugegeben, dass selbst diese Sehweise ab und zu nachvollziehbar erscheint. Was im Gesundheitswesen an neuen Gesetzen zu Themen wie Patientenrechte, Datenschutz, Entlassmanagement und vielem Anderen auf uns herabregnet, ist wirklich nicht immer leicht verständlich und hat aus der Sicht der hochfrequenten und anspruchsvollen Patientenversorgung durchaus das Zeug, einen guten und bewährten „Workflow“ zu behindern. Dennoch: Gott sei Dank leben wir in einem gut organisierten und funktionierenden Rechtsstaat. Die Vorwürfe gegen behandelnde Ärzte, mit denen sich die Schlichtungsstellen und Gerichte beschäftigen, werden auf dem Boden von Rechtsgrundlagen geführt, die eben nicht zur Disposition stehen und die man kennen sollte. Ein nicht unbeträchtlicher Teil der nachgewiesenen Fehler beruht schlicht auf Unkenntnis und Nachlässigkeit. Kein medizinisches Teilgebiet kann sich diese Nachlässigkeiten erlauben. Ein Fach, welches sich zu großen Teilen mit elektiver Medizin beschäftigt, darf das schon gar nicht.

Der Anspruch an Präzision und Sorgfalt in den Leistungsprozessen ist zu Recht hoch

Der Anspruch an Präzision und Sorgfalt in den Leistungsprozessen von Orthopädie und Unfallchirurgie ist zu Recht hoch. Unser Anliegen ist es, möglichst den Grundpegel der dem rechtlichen Umfeld unserer Berufstätigkeit geschuldeten Aufmerksamkeit ein wenig anzuheben. Keinesfalls sollen jedenfalls – um das zu wiederholen – Zweifel an dessen Notwendigkeit geweckt werden. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Andreas Voßkuhle hat kürzlich in einem öffentlichen Vortrag an der Universität Heidelberg konstatiert, dass „der Firnis der Demokratie dünn ist“. Er bezog sich dabei auf die im internationalen – auch im europäischen – Umfeld zu beobachtenden Versuche, die Unabhängigkeit der Justiz zu untergraben. Mit unserer Rubrik hat das vielleicht herzlich wenig zu tun. Aber dennoch: Freuen wir uns, dass wir in einer Region leben dürfen, in der es stabile Rechtsgrundlagen auch für unsere berufliche Tätigkeit gibt.

Die Schriftleiter, der Verlag und das Herausgebergremium sind froh, dass wir mit den Professoren Schiltenwolf (Heidelberg), Weise (Tübingen) und Gaidzik (Hamm) renommierte Experten gewinnen konnten, die die herausgeberische Verantwortung für die Rubrik zu übernehmen bereit sind. Ihnen sei bereits jetzt sehr herzlich dafür gedankt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

figure c

Prof. Dr. med. V. Ewerbeck

Editor in Chief, Originalarbeiten

figure d

Prof. Dr. med. D. Kohn

Editor in Chief, Leitthemen

figure e

Dr. Sabine Ehlenbeck

Managing Editor Der Orthopäde