Zusammenfassung
Der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen hat sieben Mitglieder, die auf Vorschlag der Konzertierten Aktion für das Gesundheitswesen durch den Bundesminister für Gesundheit berufen werden. Zu dem jetzigen Sachverständigenrat gehören ein Sozialmediziner als Vorsitzender, ein Medizinökonom, eine Allgemedizinerin, ein Kliniker, ein Volkswirt, eine Soziologin und ein Ökonom/Sozialwissenschaftler. Dieser Sachverständigenrat war nicht beteiligt an dem GKV-Solidari-tätsstärkungsgesetz von 1998. Das ist schon allein daran zu erkennen, daß der alte Sachverständigenrat im Dezember 1998 entlassen und der alte, gesetzlich fixierte Gutachtenauftrag aufgehoben wurde; der neue Sachverständigenrat wurde im März 1999 berufen. Da manche Leser vielleicht nicht genau wissen, wie der Sachverständigenrat arbeitet, will ich das hier kurz skizzieren.
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Nach einem Vortrag für die Jahrestagung der ZMT (Zentralvereinigung Medizin-Technik und Sanitäts-Fachhandel), Mannheim, 8. 10. 1999
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Scriba, P.C. Gesundheitsökonomische Perspektiven unter Berücksichtigung der Gesundheitsreform 2000. Der Urologe B 40, 6–9 (2000). https://doi.org/10.1007/s001310050003
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