Zusammenfassung
Die seit Jahren andauernde Diskussion unter Medizinern und Juristen um die Frage, ob Ärzte solche Leistungen aus ihrem vertragsärztlichen Angebot „ausgliedern“, d.h. gegenüber GKV-Versicherten verweigern dürfen, welche nach den Bewertungen im EBM in Verbindung mit den Regelungen des jeweiligen HVM keine rentable oder auch nur kostendeckende Vergütung erwarten lassen, hat sich durch 3 Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 14.03.2001 nicht nur erneut verschärft, sondern eine neue Dimension erhalten.
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Pflugmacher, I. Der ambulante Operateur in der Zange der sozialen Rechtsprechung. Der Urologe B 42, 208–213 (2002). https://doi.org/10.1007/s00131-002-0202-2
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00131-002-0202-2