Zusammenfassung
Bei der Beschäftigung eines Arztes in einer Arztpraxis stellt sich für die Beteiligten die Frage, ob zwischen dem Praxisinhaber und dem zu beschäftigenden Arzt ein Arbeitsverhältnis begründet wird oder ob die Beschäftigung zu einer selbstständigen, freien Mitarbeit des Arztes führt. Diese Frage ist nicht nur im Hinblick auf die korrekte Vertragsgestaltung der Beteiligten (unabhängiger Dienstvertrag oder Arbeitsvertrag), sondern insbesondere wegen der aus einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis folgenden Sozialversicherungspflicht von Bedeutung. Im Übrigen finden grundsätzlich nur für den Arbeitsvertrag das Tarifrecht, das Betriebsverfassungsrecht, das Kündigungsschutzrecht und das Arbeitszeitrecht Anwendung.
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Wigge, P., Frehse, M. Der Rechtsstatus des ärztlichen Mitarbeiters in der Arztpraxis. Der Urologe B 42, 224–227 (2002). https://doi.org/10.1007/s00131-002-0194-y
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