Zusammenfassung
Hintergrund
Der Beruf des Arztes ist ein freier Beruf. Doch was bedeutet dies für Berufsträger?
Fragestellung
Welche Rechte und Pflichten treffen einen Arzt als Angehörigen eines freien Berufs und gilt dies für alle Ärzte? Oder wird die Zugehörigkeit zu den freien Berufen durch den Anstellungsstatus beeinflusst?
Material und Methoden
Untersucht werden Gesetzes- und Normtexte sowie Rechtsprechung, die den Begriff des freien Berufs und dessen Folgen prägen.
Ergebnisse
Die Rechte und Pflichten sind nicht gemeinsam festgeschrieben, sondern ergeben sich aus einem Zusammenspiel verschiedener Vorschriften und können für verschiedene Berufsgruppen variieren. Sie schlagen sich insbesondere im Berufsrecht, hier v. a. in den Berufsordnungen für Ärzte, nieder.
Schlussfolgerungen
Merkmale, Rechte und Pflichten eines freien Berufs können nicht getrennt, sondern sollten stets gemeinsam betrachtet werden, denn sie bedingen sich gegenseitig.
Abstract
Background
The medical profession is categorized as a liberal profession. But what does this mean specifically for members of the profession?
Objectives
What rights and obligations apply to a physician as a member of a liberal profession—and does this apply to all physicians? Or is membership of the liberal professions influenced by employment status?
Materials and methods
Legislative and normative texts that shape the concept of liberal professions and its consequences are examined.
Results
The rights and obligations are not laid down jointly, but result from an interplay of various regulations and may vary for different professional groups. They are reflected in particular in professional law.
Conclusion
Characteristics, rights, and duties of a liberal profession cannot be considered separately, but are mutually dependent.
Notes
Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden das generische Maskulinum verwendet. Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.
„Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.“.
Vgl. nochmals § 1 Abs. 1 Bundesärzteordnung.
(Muster‑)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte – MBO‑Ä 1997 – in der Fassung des Beschlusses des 124. Deutschen Ärztetages vom 5. Mai 2021 in Berlin, Deutsches Ärzteblatt, Jg. 118, Heft 23, Seite A1ff. Rechtswirkung entfaltet die Berufsordnung, wenn sie durch die Kammerversammlungen der Ärztekammern als Satzung beschlossen und von den Aufsichtsbehörden genehmigt wurde.
Literatur
Bergmann K, Pauge B, Steinmeyer D (2018) Gesamtes Medizinrecht, 3. Aufl. Nomos, Baden-Baden
Mann T (2008) Der Berufsbetreuer – Ein freier Beruf? Neue Jurist Wochenschau 2008, S. 121 ff.
Ratzel R, Lippert H (2015) Kommentar zur Musterberufsordnung der deutschen Ärzte, 6. Aufl. Springer, Heidelberg
Sodan H (2018) Handbuch des Krankenversicherungsrechts, 3. Aufl. C.H.Beck, München
https://www.kbv.de/media/sp/2021-12-31_BAR_Statistik.pdf. Zugegriffen: 26. Apr. 2023
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/281510/umfrage/anzahl-der-arztpraxen-und-praxisinhaber-in-deutschland-nach-praxisform/. Zugegriffen: 11. Mai 2023
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Interessenkonflikt
T. Willaschek und J. Siewert geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Für diesen Beitrag wurden von den Autor/-innen keine Studien an Menschen oder Tieren durchgeführt. Für die aufgeführten Studien gelten die jeweils dort angegebenen ethischen Richtlinien.
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Willaschek, T., Siewert, J. Rechte und Pflichten freier Berufe. Urologie 62, 796–801 (2023). https://doi.org/10.1007/s00120-023-02133-1
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00120-023-02133-1