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Medizinische Gutachten

Medical expert opinions

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Die Urologie Aims and scope Submit manuscript

Zusammenfassung

Für die Arzt-Patient-Begegnung liegt das jährliche Risiko, dass diese in einer juristischen Auseinandersetzung endet, bei etwa 0,08 %. Dennoch ist das Thema immer sehr präsent. Es ist wichtig, in einer solchen Situation professionell zu agieren und sachlich zu bleiben. Ein wesentlicher Teil, der dazu beiträgt, sind Gutachten. Diese gehören zwar zu den grundlegenden Aufgaben eines Arztes/einer Ärztin, die jedoch in der Aus- und Weiterbildung nicht gelehrt werden. Hierzu soll der vorliegende Artikel einen Beitrag leisten.

Abstract

In the physician-patient encounter the annual risk that this will end in a legal dispute is around 0.08%. Nevertheless, the topic is always very present. In such a situation it is important to act professionally and remain objective. An essential part that contributes to this are expert opinions; however, although these are among the basic tasks of a physician, they are not taught in training and further education. This article aims to make a contribution to this.

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Correspondence to Andreas J. Gross.

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Interessenkonflikt

Gemäß den Richtlinien des Springer Medizin Verlags werden Autoren und Wissenschaftliche Leitung im Rahmen der Manuskripterstellung und Manuskriptfreigabe aufgefordert, eine vollständige Erklärung zu ihren finanziellen und nichtfinanziellen Interessen abzugeben.

Autoren

A. J. Gross: A. Finanzielle Interessen: A. J. Gross gibt an, dass kein finanzieller Interessenkonflikt besteht. – B. Nichtfinanzielle Interessen: Chefarzt, Klinik für Urologie, Asklepios Klinik Barmbek. C. Süfke: A. Finanzielle Interessen: C. Süfke gibt an, dass kein finanzieller Interessenkonflikt besteht. – B. Nichtfinanzielle Interessen: Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)/Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA/Leitung Konzernbereich Medizinrecht, Versicherungen & Compliance. H. Schülke: A. Finanzielle Interessen: H. Schülke gibt an, dass kein finanzieller Interessenkonflikt besteht. – B. Nichtfinanzielle Interessen: Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)/Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA/Konzernbereich Medizinrecht, Versicherungen & Compliance. M. Lindemann: A. Finanzielle Interessen: M. Lindemann gibt an, dass kein finanzieller Interessenkonflikt besteht. – B. Nichtfinanzielle Interessen: Universitätsprofessor und Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie; Koordinator des Bielefeld Center for Healthcare Compliance (BCHC).

Wissenschaftliche Leitung

Die vollständige Erklärung zum Interessenkonflikt der Wissenschaftlichen Leitung finden Sie am Kurs der zertifizierten Fortbildung auf www.springermedizin.de/cme.

Der Verlag

erklärt, dass für die Publikation dieser CME-Fortbildung keine Sponsorengelder an den Verlag fließen.

Für diesen Beitrag wurden von den Autor/-innen keine Studien an Menschen oder Tieren durchgeführt. Für die aufgeführten Studien gelten die jeweils dort angegebenen ethischen Richtlinien.

Additional information

Wissenschaftliche Leitung

M.-O. Grimm, Jena

A. Gross, Hamburg

L.-M. Krabbe, Münster

C.-G. Stief, München

in Zusammenarbeit mit

der Akademie

der Deutschen Urologen

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CME-Fragebogen

CME-Fragebogen

Medizinische Gutachten gehören zu den grundlegenden Aufgaben welcher Gruppen?

Ärzte/Ärztinnen

Pflegerinnen/Pfleger

Physiotherapeuten/Physiotherapeutinnen

Studentinnen/Studenten im praktischen Jahr

Gutachten gehören nicht zu den grundlegenden Aufgaben der genannten Gruppen

Welche Antwort ist falsch? Zu medizinischen Gutachten im weitesten Sinne gehören nicht …

Befundberichte.

ärztliche Atteste.

Formulargutachten.

Verlaufsberichte.

Aussagen von Nachbarn des Klägers.

Wer kann kein medizinisches Gutachten in Auftrag geben?

Gesetzliche Krankenversicherungen

Private Krankenversicherungen

Jobcenter

Staatsanwaltschaft

Strafgerichte

Welche Aussage zu den Zahlen ist falsch?

In Deutschland gibt es jährlich ca. 1.000.000.000 ambulante Behandlungskontakte.

In Deutschland gibt es jährlich ca. 19.500.000 stationäre Behandlungskontakte.

In Deutschland gibt es jährlich ca. 9000 bis 11.000 Gutachtenanträge.

Die Zahl der Gutachtenanträge ist in den letzten 10 Jahren dramatisch gestiegen.

In Deutschland gibt es ca. 385.000 berufstätige Ärzte/Ärztinnen.

Was ist in der Urologie üblich, wenn ein Gericht Auftraggeber eines Gutachtens ist?

Dass die Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU) eine(n) geeignete(n) Gutachter(in) benennt.

Dass der Berufsverband der Deutschen Urologen (BvDU) eine(n) geeignete(n) Gutachter(in) benennt.

Dass der lokale Qualitätszirkel eine(n) geeignete(n) Gutachter(in) benennt.

Dass eine der 17 Ärztekammern eine(n) geeignete(n) Gutachter(in) vorschlägt.

Dass die streitenden Parteien eine(n) geeignete(n) Gutachter(in) benennen.

Was zählt nicht zu den Mindeststandards eines Gutachtens?

Einfache Sprache und verständlicher Ausdruck

Ausschließlicher Einsatz der medizinischen Terminologie

Lesbarkeit

Sachliche Ausdrucksweise

Sorgfältige Sachverhaltsermittlung

Was gehört nicht zum Aufbau eines Gutachtens?

Intention der Verteidigung aufzeigen

Zweck des Gutachtens benennen

Bearbeitete Unterlagen auflisten

Beschreibung des Behandlungsverlaufs

Bewertung des medizinischen Sachverhalts

Welche Aussage ist falsch?

Im Strafprozess gilt der Grundsatz „in dubio pro reo“.

Im Strafprozess gilt der Grundsatz „in dubio contra reum“.

Die Einhaltung von Fristen ist bei Gutachten sinnvoll und notwendig.

Die durch einen Behandlungsfehler geschädigte Person ist grundlegend verpflichtet, körperliche Untersuchungen über sich ergehen zu lassen.

Es gibt keine klaren Vorgaben, ob bei einem Kontakt zum Patienten Dritte anwesend sein dürfen oder nicht.

Was gehört nicht zu den 10 häufigsten Patientenvorwürfen?

Operative Therapie, die Durchführung betreffend

Diagnostik, bildgebende Verfahren

Diagnostik, Anamnese/Untersuchung

Ungebührliches Verhalten

Indikation

Welche Aussage zur Vergütung von Gutachten ist richtig?

Einfache Gutachten werden in der Regel nicht vergütet.

Gutachten nach standardisierten Schemata ohne spezielle Erörterung mit einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad werden mit 80 €/h vergütet.

Gebühren für Gutachten mit hohem Schwierigkeitsgrad werden frei verhandelt.

Der Kostenrahmen einer Gutachtenanfrage ist auf keinen Fall verhandelbar.

Schreibarbeiten werden mit 1,50 €/1000 Anschläge vergütet.

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Gross, A.J., Süfke, C., Schülke, H. et al. Medizinische Gutachten. Urologie 62, 305–312 (2023). https://doi.org/10.1007/s00120-023-02025-4

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/s00120-023-02025-4

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