In den vergangenen Jahren hat sich das Berufsbild des Arztes stark gewandelt. Früher standen für den klinisch tätigen Arzt v. a. die Beratung und Behandlung seiner Patienten im Vordergrund. Inzwischen sind zusätzliche Kompetenzen, die weit über das rein Medizinische hinausgehen, entscheidend für das eigene Vorankommen und den Erfolg der Klinik. Neben betriebswirtschaftlichen Qualifikationen sind Kenntnisse zum Gesundheitswesen und zu gesundheitspolitischen, gesamtwirtschaftlichen sowie gesundheitsökonomischen Zusammenhängen bedeutend. Der Arzt ist auch Führungskraft und Manager. Zu seinen Aufgaben gehören Teamführung, Qualitätsmanagement, Kodier- und Abrechnungsfragen, Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, patientengerechtes Leistungsspektrum, effiziente Abläufe, leistungsgerechte Kostensteuerung sowie Marketing.

Wenig Zeit zum Managen

Allerdings ist der klinische Alltag von wenig Zeit und viel Fremdbestimmung geprägt. Das heißt auch, er lässt wenig Raum für das Managen. Eine wohlüberlegte Grundstruktur von Führungselementen hilft, dieser Aufgabe gerecht zu werden. Doch selbst bei vorausschauender Planung finden sich Klinikärzte aufgrund der mangelnden Vorhersehbarkeit oft in der Rolle des Reagierenden wieder. Somit liegt auf der Hand, dass eine bloße Adaption von in anderen Branchen üblichen und bewährten Managementinstrumenten für die ärztliche Leitung nur eingeschränkt von Nutzen sein kann.

Unternehmen Praxis

Angesichts steigender Praxiskosten, gedeckelter Budgets, Einschränkungen bei der Arztwahl und mehr Wettbewerb um Patienten müssen auch niedergelassene Ärzte ihren Beruf zunehmend unternehmerisch ausüben. Dies schließt eine wirkungsvolle Präsentation von Zusatzleistungen und ein effektives Kosten-Controlling ebenso ein wie eine weitsichtige Investitionsplanung und eine reibungslose Praxisorganisation.

Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Wichtig – insbesondere für Ärzte in eigener Praxis – sind auch steuerrechtliche Themen. Grundsätzlich besteht für die freiberufliche ärztliche Tätigkeit keine Gewerbesteuerpflicht. Ein erhebliches praktisches Problem liegt aber dennoch in der Abgrenzung der freiberuflichen Arbeit von der gewerblichen Betätigung. Allerdings kann in bestimmten Fällen die „Abfärberegelung“ greifen. Damit können alle Einkünfte der Praxis gewerbesteuerpflichtig werden. Die steuerrechtliche Unterscheidung ist v. a. bei den zahlreichen Neuerungen im Gesundheitswesen für Ärzte nicht immer einfach.

Auch sehen wir in der Krankenhausversorgung das Prinzip des freien Arztberufs vermehrt im Konflikt von Medizin und Ökonomie. Er ist durch die wirtschaftliche Abhängigkeit zum Arbeitgeber Krankenhaus in Frage gestellt worden. Es gilt, die aus dem Lot geratene Orientierung am Patientenwohl wiederherzustellen.

Praxistaugliche Lösungen

Voraussetzung für erfolgreiches Planen und Handeln bzw. Managen, insbesondere für Ärzte in leitenden Positionen sowie niedergelassene Ärzte, sind handfeste Informationen und effiziente Lösungsvorschläge – und das so konkret wie möglich für die alltägliche Praxis.

Diese wollen wir Ihnen mit unserer neuen Rubrik „Klinik- und Praxismanagement“ an die Hand geben.

Ab sofort finden Sie daher in jeder Ausgabe von Der Urologe Artikel ausgewählter Gastautoren zu Themen von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zusatzleistungen.

Ihr

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Dr. Axel Schroeder

Präsident Berufsverband der Deutschen Urologen e. V. (BvDU)