“Nullrunde für Kassen, viele Ausnahmen für Krankenhäuser” heißt es jetzt endgültig, nachdem der Bundesrat dem SGB V-Änderungsgesetz im April zugestimmt hat. Zuvor hatte der Bundestag das Gesetz aufgrund einer entsprechenden Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses geändert.
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, . Bundesrat bestätigt¶Viele Kliniken von Nullrunde ausgenommen. Radiologe 43, ma84 (2003). https://doi.org/10.1007/s001170300073
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DOI: https://doi.org/10.1007/s001170300073