Zusammenfassung
Es werden Zahlen und Fakten rund um die Häufigkeiten von fluoroskopisch gesteuerten Interventionen („fluoroscopically guided interventions“, FGI), typische Patientenexpositionen und berufliche Expositionen aufgeführt. Grenzwerte einer Strahlenexposition existieren nicht für Patienten, sondern nur für das beruflich exponierte Personal. Es werden Maßnahmen zum Strahlenschutz erläutert, die dem Patienten und dem Personal dienen sollen. Fast alle strahlenschutztechnischen Maßnahmen für den Patienten schützen auch das Personal. Zur Reduktion der Exposition des medizinischen Personals sollten Strahlenschutzmittel geräteseitig an der Röntgeneinrichtung angebracht und persönliche Strahlenschutzmittel getragen werden. Die diagnostischen Referenzwerte (DRW) und die Meldepflicht von Vorkommnissen inkl. ihrer Meldekriterien werden erklärt. Der Strahlenschutz von Patienten und Personal bei FGI ist in Deutschland durch DRW, Meldekriterien für bedeutsame Vorkommnisse, vorgeschriebene bzw. empfohlene Schutzmaßnahmen, die Personendosimetrie und die Verpflichtung zur Einbeziehung von Medizinphysikexperten gut geregelt.
Abstract
Facts and figures about the frequencies of fluoroscopically guided interventions (FGI), typical patient exposures and occupational exposures are listed. Limits of radiation exposure do not exist for patients but only for occupationally exposed medical personnel. Measures for radiation protection of patients and personnel are explained. Nearly all technical radiation protection measures for patients also protect the personnel. To reduce the exposure of medical personnel, radiation protection equipment should be attached to the X‑ray modality and personal radiation protection equipment should be worn. The diagnostic reference values and the obligation to report incidents, including the reporting criteria, are explained. The radiation protection of patients and personnel for FGI in Germany is well regulated by diagnostic reference values, reporting criteria, prescribed or recommended protective measures, personal dosimetry and the obligation to involve medical physics experts.
Literatur
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BeVoMed (2021) Melde- und Informationssystem für bedeutsame Vorkommnisse bei Strahlenanwendungen am Menschen: Bericht der zentralen Stelle gemäß §111 Abs. 1 Nr. 6 StrlSchV; Jahresbericht 2020. Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). MB 1, Ermittlung und Bewertung der Strahlenexposition von Patienten in Diagnostik und Therapie BfS-35/21
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Interessenkonflikt
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Autoren
J. Ammon: A. Finanzielle Interessen: Forschungsförderung zur persönlichen Verfügung: 1) Bundesamt für Strahlenschutz, Ressortforschungsvorhabens 3617S42333 „Betrieblicher Umgang mit (bedeutsamen) Vorkommnissen bei medizinischen Anwendungen ionisierender Strahlung in der Röntgendiagnostik und interventionellen Radiologie und praktische Erprobung der Meldekriterien“; 2) Bundesamt für Strahlenschutz, Ressortforschungsvorhabens 3617S42332 „Betrieblichen Umgang mit (bedeutsamen) Vorkommnissen bei medizinischen Anwendungen radioaktiver Stoffe in der Nuklearmedizin und praktische Erprobung der Meldekriterien“; 3) Bundesamt für Strahlenschutz, Ressortforschungsvorhaben 3616S42432 „Bewertung des Einsatzes von Dosismanagement-Systemen zur Optimierung von Röntgenanwendungen in verschiedenen Röntgeneinrichtungen“; 4) Leonardo – Zentrum für Kreativität und Innovation, „Bildgebung im Hirn mittels transkraniellem Ultraschall“. – Referentenhonorar oder Kostenerstattung als passiver Teilnehmer: Für Vorträge zum Thema Strahlenschutz und medizinphysikalische Tätigkeiten von der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG) und von der Strahlenschutzkursstätte Nürnberg-Erlangen. – B. Nichtfinanzielle Interessen: Leitende Medizinphysikerin, Institut für Medizinische Physik, Klinikum Nürnberg, Nürnberg | – Vorsitzende des Fachbereichs 2 „Biomedizinische Bildgebung“, Deutsche Gesellschaft für Medizinische Physik (DGMP); kooptiertes Mitglied des Vorstands der Arbeitsgemeinschaft Physik und Technik in der Deutschen Röntgengesellschaft (APT); Mitglied des Ausschusses „Strahlenschutz in der Medizin“ (A2) der Strahlenschutzkommission. R. Loose: A. Finanzielle Interessen: Referentenhonorar oder Kostenerstattung als passiver Teilnehmer: Für Vorträge zum Thema Strahlenschutz von der Strahlenschutzkursstätte Nürnberg-Erlangen | der MPS Medizinphysik + Strahlenschutz GmbH. – Imaging Service AG, Curt-Zechbauer-Weg 5, 82343 Niederpöcking. – B. Nichtfinanzielle Interessen: Medizinphysiker im Institut für Medizinische Physik der Paracelsus Medical School Nürnberg; kooptiertes Mitglied „Strahlenschutz“ im Vorstand der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG); Mitglied in mehreren Arbeitsgemeinschaften zum Strahlenschutz des Bundesumweltministeriums (BMUV); Leiter der Qualitätssicherung Röntgendiagnostik der Ärztlichen Stelle der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK); Arbeitsgruppenleiter Dose Management in der European Society of Radiology (ESR); Mitglied des Committee Radiation Protection der Cardiovascular and Interventional Radiological Society of Europe (CIRSE).
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Wissenschaftliche Leitung
S. Delorme, Heidelberg (Leitung)
P. Reimer, Karlsruhe
W. Reith, Homburg/Saar
C. Weidekamm, Wien
M. Uhl, Freiburg
J. Vogel-Claussen, Hannover
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CME-Fragebogen
CME-Fragebogen
Welche Definition gilt nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für Vorkommnisse im Strahlenschutz?
Unbeabsichtigte Strahlenexposition.
Oberarzt nicht erreichbar.
Patient verweigert die Untersuchung.
Überschreitung eines diagnostischen Referenzwertes bei Projektionsradiographie
Die Röntgeneinrichtung bringt eine Fehlermeldung.
Wodurch lässt sich die Strahlenexposition eines Patienten reduzieren?
Einblenden auf die zu untersuchende Region
Kleineren Bildempfänger verwenden
Längere Durchleuchtungszeit
Mehr Pulse pro Sekunde
Zoom-Funktion verwenden
Für welche Untersuchungen werden diagnostische Referenzwerte festgelegt?
Typische Röntgenanwendungen
Selten durchgeführte Röntgenuntersuchungen
Alle Magnetresonanztomografie-Untersuchungen
Ultraschalluntersuchungen
Fetale Magnetresonanztomografie-Untersuchungen
In welchem Fall muss die Augenlinsendosis dosimetrisch ermittelt werden?
Wenn die Personendosis in einem Monat bei über 2 mSv lag.
Wenn eine beruflich strahlenexponierte Person eine Brille trägt.
Wenn Augenlinsendosen von über 15 mSv auftreten können.
Wenn eine beruflich strahlenexponierte Person fluoroskopisch gesteuerte Interventionen (FGI) durchführt.
Wenn für den Patienten ein Dosisflächenprodukt von > 25.000 cGycm2 zu erwarten ist.
Um die Strahlenexposition des Patienten und des Personals so gering wie möglich zu halten, sollte welcher Abstand von Röntgenröhre, Patient und Detektor gewählt werden?
Der Abstand zwischen Röntgenröhre und Patient sollte maximal weit eingestellt werden; der Abstand zwischen Patienten und Bildempfänger spielt keine Rolle.
Der Abstand zwischen Röntgenröhre und Patient spielt keine Rolle; der Abstand zwischen Patienten und Bildempfänger sollte maximal weit gewählt sein.
Der Abstand zwischen Röntgenröhre und Patient sollte maximal und der Abstand zwischen Patienten und Bildempfänger minimal weit sein.
Der Abstand zwischen Röntgenröhre und Patient sollte minimal und der Abstand zwischen Patienten und Bildempfänger maximal weit sein.
Weder der Abstand zwischen Röntgenröhre und Patient, noch zwischen Patient und Bildempfänger spielt eine Rolle.
Was sollte getan werden, um die Strahlenexposition des Patienten und des Personals minimal zu halten?
Es sollten Aufnahmen der Durchleuchtung vorgezogen werden.
Es sollte die gepulste Durchleuchtung eingesetzt werden.
Die Pulsfrequenz sollte möglichst hoch gewählt werden.
Die Eintrittsoberflächendosis sollte eher hoch gewählt werden.
Die Zoom-Funktion sollte der Einblendung vorgezogen werden.
Wo muss das amtliche Personendosimeter getragen werden?
Auf dem Strahlenschutzmittel am Körperstamm
Unter dem Strahlenschutzmittel in der Hosentasche
Auf dem Strahlenschutzmittel auf Höhe des Oberschenkels
Unter dem Strahlenschutzmittel am Körperstamm
Auf dem Strahlenschutzmittel an der Rückseite
Es ist zu einer unbeabsichtigten Exposition bei einer fluoroskopisch gesteuerten Intervention (FGI) gekommen. Welches der folgenden Ereignisse ist als bedeutsames Vorkommnis zu werten?
Das Dosisflächenprodukt hat 10.000 cGycm2 überschritten.
Eine Wiederholungsaufnahme wurde angefertigt.
Der diagnostische Referenzwert wurde um 60 % überschritten.
Das Dosisflächenprodukt hat 50.000 cGycm2 überschritten, und innerhalb von 21 Tagen ist ein deterministischer Hautschaden aufgetreten.
Eine Begleitperson wurde mit 0,5 mSv exponiert.
Wie hoch ist der jährliche berufliche Grenzwert der Augenlinsendosis?
150 mSv.
15 mSv.
2 mSv.
20 mSv.
25 mSv.
Was gilt es aus Sicht des Strahlenschutzes für die Position des Radiologen bei horizontalem Strahlengang bei einer fluoroskopisch gesteuerten Intervention (FGI) zu beachten?
Positionen auf Seite der Röhre oder auf Seite des Detektors sind gleichwertig.
Die Position hinter bzw. neben der Röhre ist am günstigsten.
Die Position hinter bzw. neben dem Detektor ist am günstigsten.
Horizontale Projektionsrichtungen sind nicht zugelassen.
Bei horizontaler Projektionsrichtung darf nur gepulste Durchleuchtung angewendet werden.
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Ammon, J., Loose, R. Strahlenschutz bei fluoroskopischen Interventionen. Radiologie 62, 1079–1088 (2022). https://doi.org/10.1007/s00117-022-01087-3
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00117-022-01087-3