Ein Patient mit einer Verletzung sucht meist wegen seiner Schmerzen den Unfallchirurgen auf. Trotz dieser hohen Bedeutung für den Patienten wird der Akutschmerztherapie in der Chirurgie bzw. Unfallchirurgie immer noch zu wenig Beachtung entgegengebracht; Ignoranz, mangelndes Fachwissen und unklare Zuständigkeiten waren lange Zeit Ursachen für die meist unzureichende schmerztherapeutische Versorgung der Patienten.
Nachdem seitens der Berufsverbände und der wissenschaftlichen Fachgesellschaften der Chirurgen und Anästhesisten im Jahre 1992 die Verantwortlichkeiten der Schmerztherapie geregelt wurden, folgten Empfehlungen und Leitlinien zur perioperativen Schmerztherapie mit dem Ziel, die schmerztherapeutische Versorgung der Patienten verbessern zu helfen. Diese Leitlinien und Empfehlungen sollten Grundlage für die Entwicklung kliniksspezifischer Schmerztherapiekonzepte (Manuale) sein. Neben der in großen Teilen standardisierbaren medikamentösen Schmerztherapie kommt vor allem der präoperativen Patienteninformation, der routinemäßigen Schmerzmessung und -dokumentation, den adjuvanten Maßnahmen (z. B. Lagerung, Physiotherapie), kliniksinternen Organisationsformen zur Schmerztherapie und qualitätssichernden Maßnahmen eine entscheidende Bedeutung zu. Die Anwendung dieser Konzepte führt nachweislich, neben regelmäßigen Fortbildungsmaßnahmen, zu einer Verbesserung der Akutschmerztherapie und des Outcome der Patienten.
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Simanski, C., Neugebauer, E. Schmerztherapie in der Unfallchirurgie. Unfallchirurg 104, 1168–1180 (2001). https://doi.org/10.1007/s001130170010
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