FormalPara Leserbrief zu

Klemm H, Forchert M, Piontek S (2020) Was ist überhaupt Unfall und was Verletzung? Unfallchirurg. 123:580–586. https://doi.org/10.1007/s00113-020-00820-8

Sehr geehrter Herr Kollege Klemm,

für Ihren guten und ein wichtiges Thema aufgreifenden Artikel zur Begutachtung möchte ich mich bedanken!

Bei der Durchsicht fiel mir eine Unklarheit für mein Verständnis auf.

S. 585: „Beurteilt der Sachverständige z. B. den Mitwirkungsanteil der Schadensanlage als groß und den Ursachenanteil der Unfalleinwirkung als klein, wird Gericht oder Verwaltung der Schluss nahegelegt, die rechtlich wesentliche Verursachung zu verneinen.“

S. 586: „Bestanden Vorschaden und/oder Schadensanlage?“

Nach meinem Verständnis und bisheriger Begutachtungspraxis ist eine Schadensanlage von einem Vorschaden streng zu unterscheiden. Die Schadensanlage ist meines Wissens keine Vorerkrankung oder Vorschädigung, sondern beispielsweise eine degenerative Veränderung, die bisher mit Wahrscheinlichkeitsbeweis oder auch Auszug aus dem Krankenversicherungsregister nicht zu einer ärztlichen Behandlung oder Beeinträchtigung geführt hat.

Zu unterscheiden wäre der Vorschaden, der zu dokumentierter Beeinträchtigung oder Behandlung des Geschädigten/Versicherten geführt hat. Dieser müsste im Sinne des Mitwirkungsanteils bewertet werden (nicht so bei der Schadensanlage).

Vielen Dank für Ihre Klärung und Beantwortung!