Den internationalen Tag der Pflege am 12. Mai, dem Geburtstag Florence Nightingales, nimmt auch die Junge DGKJ zum Anlass, die Kolleginnen und Kollegen in den Vordergrund zu rücken, ohne die eine qualitativ hochwertige Versorgung kranker Kinder und Jugendlicher in Deutschland niemals möglich wäre und auch in Zukunft nicht möglich sein wird: Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:innen.
Im Rahmen der aktuellen demografischen und politischen Entwicklung stellt sich die Frage, wie lange eine flächendeckende spezialisierte Versorgung von Kindern und Jugendlichen noch möglich sein wird, oder wie wir es schaffen können, dass so vielen Kindern und Jugendlichen wie möglich weiterhin kurze Wege zu kompetenter pädiatrischer Gesundheitsversorgung und -vorsorge zur Verfügung stehen. Diese Fragen werden auch im Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e. V. heiß diskutiert, dessen Jahrestagung nun schon viele Jahre zusammen mit der Jahrestagung der DGKJ stattfindet.
Jeden Tag arbeiten wir Ärzt:innen mit Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:innen zusammen, die weit über das Maß des Notwendigen und Geforderten hinaus alles dafür tun, dass ihre Schützlinge die beste Zuwendung erhalten. Die länger bleiben oder eher kommen, damit der Dienstplan gesichert ist. Und die neben ihren eigentlichen Aufgaben auch noch die nächste Generation der Pflege und Ärzteschaft ausbilden. Denn sind wir doch mal ehrlich: In unserem ersten Dienst hatte die Person mit der meisten Erfahrung und dem meisten Können im Raum wahrscheinlich keinen Arztkittel an. Wie dankbar waren und sind wir für die Unterstützung durch die diensthabenden Pflegekräfte!
In unserem ersten Dienst hatte die erfahrenste Person im Raum wahrscheinlich keinen Arztkittel an
Es macht sich beim Pflegepersonal aber auch zunehmend Frust über unzureichende Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten oder mangelnde Wertschätzung seitens der Politik, Verwaltung und einzelner Ärzte breit.
Wie attraktiv ist der Beruf Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in also eigentlich noch, und woran mangelt es gerade am meisten?
Dazu konnte ich mich mit Frau Birgit Pätzmann-Sietas, einer erfahrenen Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin und einem langjährigen Vorstandsmitglied im BEKD e. V. austauschen.
Frau Pätzmann-Sietas, erkennen Sie den Beruf der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, den Sie 1984 begonnen haben, eigentlich noch wieder? Haben sich nicht viele Dinge extrem geändert?
Der Beruf hat sich deutlich weiterentwickelt. Sieht man die Kompetenzen, die man damals erlernt hat, und vergleicht sie mit dem heutigen Spektrum, dann ist da schon ein gewaltiger Unterschied. Das Wissen – auch in der Pflege – hat sich in den letzten 40 Jahren ja vervielfacht.
Es wurden in den 1980er-Jahren Erkrankungen der Kinder stationär behandelt, die heute ambulant durchgeführt werden bzw. kaum noch auftreten. Eine Elternmitaufnahme gab es damals nicht. Besuchszeiten der Bezugspersonen waren eingeschränkt. Anleitung und Beratung von Bezugspersonen waren nur bedingt Aufgaben pflegerischen Handelns. Somit hat die Kinderkrankenschwester in einem ganz anderen Setting gearbeitet, als es heute der Fall ist. Krankenhäuser waren sowohl in medizinischer als auch in pflegerischer Hinsicht absolut hierarchisch organisiert und geführt. Die Finanzierung der Klinik war aufgrund des Selbstkostendeckungsprinzips kein Thema.
Zuerst das Kind, dann das Krankenhaus, zuletzt man selbst
Es gab einen Leitspruch in der Kinderklinik, in der ich ausgebildet wurde: Zuerst das Kind, dann das Haus, zuletzt man selbst. Die Betonung, dass sich alles medizinische und pflegerische Handeln am Kind orientiert, fand ich schon damals sehr gut und zutreffend.
Ich wurde Anfang der 1980er-Jahre sehr gut und strukturiert ausgebildet und eingearbeitet. Die Kinderärztinnen und Kinderärzte hatten damals in der Klinik keine „kurzen Schichten“, sondern waren über Monate für eine Station von morgens bis abends verantwortlich. Somit hatte man als Kinderkrankenschwester kontinuierlich einen Ansprechpartner, mit dem man im Team zusammengearbeitet hat.
Welcher Aspekt hat seinen Reiz nie verloren?
Die Zusammenarbeit mit den Kindern und deren Bezugspersonen. Jedes Kind als Individuum anzunehmen, pflegefachlich gut zu betreuen bzw. die Bezugspersonen kompetent anzuleiten und zu beraten.
Bei „Kinderkrankenpflege“ denken die meisten Menschen zuerst an Neugeborene und Kleinkinder, aber das ist ja nur ein Teil unserer Patient:innen. Welchen Stellenwert hatte eigentlich „Jugendmedizin“ in Ihrer Ausbildung?
Jugendmedizin als separates Ausbildungsziel gab es damals nicht. Krankheitslehre, Anatomie und Kinderkrankenpflege bezogen sich aber schon auf die pflegerische Versorgung von Jugendlichen. Ich habe Jugendliche mit chronischen Erkrankungen gern pflegerisch versorgt. Man darf auch nicht vergessen, dass wir die Ausbildung mit 17 oder 18 Jahren begannen. Wir waren ja nur wenige Jahre älter als diese Patientengruppe und hatten auch aus diesem Grund sicherlich Verständnis für die Pflegebedarfe jugendlicher Patienten.
Natürlich kann man in 3 Jahren keinen Beruf vollständig erlernen, aber gibt es aus Ihrer Sicht drastische Mängel in der deutschen Pflegeausbildung, die auch in den letzten Jahren noch nicht genug Beachtung gefunden haben?
Das 4. Krankenpflegegesetz wurde in Deutschland 2003 verabschiedet und trat 2004 in Kraft. Das Gesetz regelte eine 3‑jährige integrative Grundausbildung und den Erhalt spezifischer beruflicher Schwerpunkte in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und Gesundheits- und Krankenpflege. Die eigenständigen Berufsbezeichnungen blieben dabei gesetzlich geschützt.
Mit dem 2017 verabschiedeten und 2020 in Kraft getretenen Pflegeberufegesetz ist die Ausbildung generalistisch ausgerichtet worden; sie sieht – wie beschrieben – auch eine Wahlmöglichkeit zur Spezialisierung im Bereich der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege vor. Obwohl der bundeseinheitliche Rahmenlehrplan gute Optionen bietet, die Kompetenzen zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu vermitteln, kann er die jetzt fehlenden praktischen Einsätze im Vergleich zu den anderen Ausbildungsvarianten nicht kompensieren.
Das Pflegeberufegesetz hat das Gewinnen praktischer pädiatrischer Erfahrung in der Ausbildung erschwert
Unsere Mitglieder berichten, dass es den Auszubildenden, die nach dem Pflegeberufegesetz qualifiziert werden, schwerfällt, das jetzt vorgesehene exemplarische Lernen auf den Bereich der Kinderkrankenpflege zu übertragen. Hier wird sicherlich nachgebessert werden müssen, bzw. es muss sichergestellt sein, dass die Kompetenzen in einer bundeseinheitlich geregelten und normierten Nachqualifizierung erfolgen.
Halten Sie eine Akademisierung des Berufes und der Ausbildung z. B. nach amerikanischem Vorbild für einen richtigen Schritt?
Die Akademisierung ist ein wichtiger Schritt, den es auch in der Bundesrepublik zu vollziehen gilt. Der Wissenschaftsrat empfiehlt den Einsatz von 20 % akademisch qualifiziertem Pflegepersonal. Das ist sicher ein wünschenswertes Ziel, aber wir sind noch weit von diesem prozentualen Ansatz entfernt. Zeitgleich müssen aber auch Aufgabenfelder in der direkten Patientenversorgung für dieses akademisch qualifizierte Pflegepersonal geschaffen werden; die Finanzierung muss im Tarifgefüge geregelt und die Refinanzierung muss gesichert sein. Die Akademisierung darf auch nicht als „Allheilmittel“ angesehen werden. Wir benötigen Kinderkrankenpflegepersonal, das sowohl grundständig als auch akademisch qualifiziert eingesetzt wird. Zudem müssen wir uns interprofessionell mit dem Thema Erbringung von Heilkundeleistungen auseinandersetzen.
Einigen Ärzt:innen ist noch nicht ganz klar, was die Änderung der Pflegeausbildung nun konkret für unser Fachgebiet bedeutet. Gäbe es für Pflegeschulen eigentlich überhaupt noch die Möglichkeit, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:innen nach alter Ordnung auszubilden, oder dürfen nur noch Pflegefachmänner und -frauen ausgebildet werden?
Ja, das ist auch etwas kompliziert, weil immer nur von der generalistischen Ausbildung gesprochen wird, die gemäß dem jetzt geltenden Pflegeberufegesetz jedoch eine Spezialisierung im Bereich Kinderkrankenpflege in 3 Jahren Ausbildungszeit ermöglicht. Der Gesetzgeber hat mit dem Pflegeberufegesetz beabsichtigt, dass dem Wunsch des Auszubildenden größtmöglich und nach Neigung entsprochen werden sollte.
Möglich ist die Spezialisierung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin im 3. Ausbildungsjahr
Und auf diese somit verbundene Wahlmöglichkeit des Auszubildenden möchte ich hier noch einmal besonders hinweisen. Es sind also nicht die Träger und nicht die Ausbildungsstätten – die Pflegeschulen, die hier vorgeben dürfen, welchen Weg der Auszubildende zu gehen hat, sondern einzig der Auszubildende selbst hat ein Wahlrecht. Wenn sich ein Auszubildender der Pflegeberufe entscheidet, im Bereich der Kinderkrankenpflege arbeiten zu wollen, dann sucht er sich einen Träger – ein Krankenhaus, das die Vertiefung pädiatrische Versorgung in der Ausbildung anbietet und im Ausbildungsvertrag fixiert. Es muss in der Pflegeausbildung grundsätzlich eine Vertiefung gewählt werden. Der Auszubildende wird hinsichtlich des theoretischen Unterrichts immer 2 Jahre generalistisch ausgebildet. Im 2. Ausbildungsjahr hat er dann die Wahlmöglichkeit, den generalistisch qualifizierten Weg fortzusetzen, dann erhält er mit Berufsabschluss die Berufsbezeichnung Pflegefachfrau/Pflegefachmann mit Vertiefung pädiatrischer Versorgung in der Urkunde ausgewiesen. Er hat aber auch die Möglichkeit, eine Spezialisierung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin im 3. Jahr zu wählen, dann erhält der Auszubildende in der Theorie im 3. Ausbildungsjahr eine ausschließliche kinderspezifische Qualifizierung und erhält nach bestandener Prüfung die Berufsurkunde zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in. Der Beruf der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ist ein qualifizierter Gesundheitsfachberuf, und es ist wichtig, dass das Berufsrecht, das bundeseinheitlich besteht, beachtet und eingehalten wird – auch in allen Bundesländern.
Mit der Berentung sehr vieler Kolleginnen und Kollegen der „geburtenstarken Jahrgänge“ in den nächsten 5 Jahren geht den meisten Kinderkliniken in Deutschland ein wichtiger und nicht unerheblicher Teil ihrer Belegschaft verloren. Sehen wir uns in der Zukunft einem Mangel an Pflegekräften in der Kinder- und Jugendmedizin ausgesetzt?
Wenn nicht gegengesteuert wird, kann man nur mit einem „ja“ antworten. Daher müssen die Personalentwicklung und die Kinderkrankenpflegeausbildung in Kinderkliniken als wichtige Faktoren angesehen werden, damit Kinderkliniken oder Abteilungen im Gesundheitsmarkt bestehen können.
Die Ausbildung der Pflegeberufe war in den letzten Jahren ein stark diskutiertes Thema in der Politik, aber was ist eigentlich mit der Zeit nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung? Was wünschen sich die in der Praxis tätigen Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:innen aktuell am meisten von der Politik?
Kinderkrankenpflegende wünschen sich, dass ihre Arbeit gesehen und wertgeschätzt wird und sie ihren Beruf derart ausüben können, wie sie ihn einmal erlernt haben. Sie erwarten Dienstpläne, die eingehalten werden, sodass Dienst und Freizeit wirklich planbar sind. Zudem benötigen Sie einen Personalschlüssel, der sie nicht ständig überfordert und in Mehrarbeit drängt.
Daher hat der Gesetzgeber sog. Personaluntergrenzen erlassen; sie sind ein wichtiger Schritt, um Pflegende vor Überlastung zu schützen und den Patienten Sicherheit zu gewähren. Im Bereich der kinderkrankenpflegerischen Versorgung sind diese Untergrenzen allerdings anzupassen, da sie nicht die Realität der stationären Belegung in Kinderkliniken abbilden. Hier muss die Politik nachbessern. (Die Verordnung ist gut gemeint, aber nicht sonderlich gut gemacht.) Tarifrechtliche Löhne müssen selbstverständlich sein, Dienste zu ungünstigen Zeiten müssen – wie in anderen Branchen auch – mit hohen steuerfreien Zuschlägen versehen werden.
In der kinderkrankenpflegerischen Versorgung müssen die Personaluntergrenzen angepasst werden
Der Beruf der Kinderkrankenpflegenden wird zu 98 % von Frauen ausgeübt, daher ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein zentrales Thema. Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten gute Angebote hinsichtlich der Dienstzeiten, Kinderbetreuung und Sorgearbeit gegenüber Angehörigen unterbreiten können, haben hier sicherlich Vorteile gegenüber denen, die das nicht tun. Die Politik muss in diesen Bereichen unterstützend fördern, da Frauen ansonsten in andere Branchen wechseln (müssen) oder ihre Beschäftigungszeiten unterbrechen. Beides können wir uns als Gesellschaft nicht leisten.
Was sind aus Ihrer Sicht die 3 größten Erfolge des BeKD seit seiner Gründung?
Der BeKD e. V. ist ein Verein, der durch die Einzelmitgliedschaften von Kinderkrankenpflegenden existiert. Ein Erfolg ist sicherlich die kontinuierliche Anzahl engagierter gut vernetzter Mitglieder. Bedeutend sind zudem der Erhalt der Grundausbildung im 4. Krankenpflegegesetz und die Verankerung der Spezialisierung im Pflegeberufegesetz. Ein wichtiger Meilenstein ist, dass man heutzutage in den Frühen Hilfen als Familien‑, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in tätig sein kann, ein attraktives und anspruchsvolles Aufgabengebiet für Kinderkrankenpflegende.
Zudem ist der BeKD gleichberechtigter Partner in unterschiedlichen politischen und berufspolitischen Gremien auf Landes- und Bundesebene und arbeitet konstruktiv und eng mit allen pädiatrischen (Fach‑)Gesellschaften zusammen.
In welchen Fragen/Aspekten würden Sie sich mehr Unterstützung durch die Ärzteschaft wünschen, und wie könnte diese Unterstützung aussehen?
Der Ärzteschaft im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin muss klar sein, dass sie morgen nur ausreichend medizinisch versorgen kann, wenn sie heute beachtet, dass in die Zukunft Kinderkrankenpflegender investiert wird.
Wir müssen die Kinderkrankenpflegenden, die wir im Gesundheitssystem aktuell beschäftigen, halten, diejenigen, die wir verloren haben, zurückgewinnen und wir müssen für die Zukunft ausreichend qualifizieren. Wir können innerhalb von 3 Jahren qualifizierten Nachwuchs ausbilden, aber das gelingt uns derzeit an zu wenigen Orten. Das Problem ist, dass generalistisch qualifiziertes Pflegepersonal nachqualifiziert werden muss, was wiederum den Einsatz zeitlicher und finanzieller Ressourcen bedeutet. Die Ärzteschaft muss nicht nur Personalentwicklung für ihre eigene Profession betreiben, sondern gemeinsam mit der Kinderkrankenpflege auch diesen Part mitberücksichtigen. Nur dann kann flächendeckende kinderkrankenpflegerische und kinder- und jugendmedizinische Versorgung deutschlandweit sichergestellt werden.
Fazit
Ich sehe es als eine unserer wichtigsten nichtmedizinischen Aufgaben als Kinder- und Jugendmediziner:innen, unsere Pflegekräfte bei ihren fachlichen und politischen Bemühungen zu unterstützen, denn nur als Team werden die anstehenden Aufgaben zu meistern sein. Ärztliche Kolleginnen und Kollegen sollten deshalb die Möglichkeiten nutzen, auch außerhalb des täglichen Arbeitsumfelds mit Vertreter:innen der Pflege ins Gespräch zu kommen. Beim Kongress für Kinder- und Jugendmedizin 2022 wird es auch in diesem Jahr wieder viele Möglichkeiten dazu geben. Und nicht vergessen: Zusammen sind wir stärker!
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Interessenkonflikt
B. Pätzmann-Sietas und K. Baumgart geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Für diesen Beitrag wurden von den Autorinnen keine Studien an Menschen oder Tieren durchgeführt. Für die aufgeführten Studien gelten die jeweils dort angegebenen ethischen Richtlinien.
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Redaktion
Iris Eckhardt, Nürnberg

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Pätzmann-Sietas, B., Baumgart, K. Zusammen sind wir stärker: Pflegepersonal und Ärzt:innenschaft. Monatsschr Kinderheilkd 170, 453–457 (2022). https://doi.org/10.1007/s00112-022-01460-5
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00112-022-01460-5