Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft ist die älteste und erfahrenste Institution in Deutschland, die sich mit allen Fragen einer rationalen, optimierten Arzneitherapie befasst. 1911 wurde sie als Ausschuss der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin gegründet. Seit 1952 fungiert sie mit 40 ordentlichen und über 100 außerordentlichen Mitgliedern als wissenschaftlicher Fachausschuss der Bundesärztekammer und berät diese in allen Fragen der Arzneibehandlung und Arzneimittelsicherheit. Sie dient in gleicher Funktion der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
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Müller-Oerlinghausen, B. Alle reden von der Positivliste – Wir haben sie! Die „Arzneiverordnungen” der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft/Fachausschuss der Bundesärztekammer. Internist 41, M064–M065 (2000). https://doi.org/10.1007/s001080070072
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DOI: https://doi.org/10.1007/s001080070072