Politischer Wille der Gesetzgebung zur Gesundheitsreform 2000 wird es sein, die Ermächtigung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) gesetzlich so zu regeln, dass die Kostenträger ein Instrument in die Hand bekommen, mit dem sie die Leistungen in Krankenhäusern kontrollieren und nach unten regeln können. Gesetzliche Grundlage für Fehlbelegungsprüfungen werden §275a SGB V und §17a KHG sein. Feststellungen von Fehlbelegungen nach Beurteilungen von Arztbriefen durch MDK-Ärzte haben keine gesetzliche Grundlage. Ergebnisse von Fehlbelegungsprüfungen sollen bei den jährlichen Pflegesatzverhandlungen zu Absenkungen der Krankenhausbudgets führen. Von Bedeutung wird hierbei das AEP-Prüfungsverfahren (Appropriateness Evaluation Protocol) sein, das in den USA entwickelt wurde.
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Kraus, W. Fehlbelegungsprüfungen und die deutsche Version des AEP-Prüfungsverfahrens. Internist 41, M250–M263 (2000). https://doi.org/10.1007/s001080070013
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DOI: https://doi.org/10.1007/s001080070013