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Der mit dem Begriff äSterbehilfe” umschriebene Problemkreis hat Mediziner, Moraltheologen, Ethiker und Juristen immer wieder nachhaltig beschäftigt. Die dazu erschienene Literatur ist kaum noch übersehbar, die Meinungen sind vielfältigst differenziert und selbst in grundsätzlichen Fragen durchaus unterschiedlich. Der Ruf nach dem Gesetzgeber wurde daher wiederholt – allerdings vergeblich – erhoben. Alles dies kann angesichts der Komplexität der Materie und der weltanschaulichen Gebundenheit vieler Antworten nicht verwundern. Deshalb wird es sicherlich auch niemanden überraschen, dass die Rechtsprechung die Grenzen zwischen strafbarer und straffreier Sterbehilfe, zwischen Tötungsverbot und Selbstbestimmungsrecht des Sterbenden nicht messerscharf zu ziehen vermocht hat und die strafrechtliche Beurteilung der unterschiedlichen Fallgruppen gewisse Wertungswidersprüche aufweist, wie die zahlreichen Urteilsbesprechungen deutlich machen.
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Ulsenheimer, K. Aktive und passive Sterbehilfe aus der Sicht der Rechtsprechung. Internist 41, 648–653 (2000). https://doi.org/10.1007/s001080050583
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DOI: https://doi.org/10.1007/s001080050583