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Ziel palliativmedizinischer Maßnahmen ist nach der WHO die Wiederherstellung und Erhaltung einer möglichst hohen Lebensqualität für Patienten, bei denen eine fortgeschrittene, in absehbarer Zeit zum Tode führende Erkrankung besteht. Diese Definition erfüllt eine Vielzahl neurologischer Erkrankungen, allen voran die malignen Hirntumore und die Gruppe der neurodegenerativen Erkrankungen (hier besonders die amyotrophe Lateralsklerose – ALS). Dem klinisch tätigen Neurologen steht heute ein weites Spektrum an palliativmedizinischen Maßnahmen zur Verfügung [30, 32]. Die Notwendigkeit eines umfassenden palliativmedizinischen Ansatzes in der Neurologie, beginnend schon mit der Aufklärung von Patient und Angehörigen, soll am Beispiel der ALS erläutert werden. Dabei werden exemplarisch die Bereiche der Aufklärung, der Heimbeatmung und der Terminalphase besprochen. Die in diesem Beitrag für die ALS dargestellten Grundsätze und Verfahrensweisen lassen sich – mutatis mutandis – auf alle schweren und therapeutisch unzureichend beeinflussbaren neurologischen Erkrankungen übertragen.
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Borasio, G., Voltz, R. Aufklärung und Palliativmedizin in der Neurologie am Beispiel der amyotrophen Lateralsklerose. Internist 41, 627–632 (2000). https://doi.org/10.1007/s001080050580
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DOI: https://doi.org/10.1007/s001080050580