Zussammenfassung
Der Deutsche Ärztetag hat 1996 die fachübergreifende Zusatzbezeichnung “Spezielle Schmerztherapie” eingeführt und gleichzeitig die Schmerztherapie in jedem klinischen Fach als Weiterbildungsinhalt verankert. Die Zusatzbezeichnung unterstreicht die zunehmende Akzeptanz des Symptoms Schmerz und das gewachsene Bewusstsein um die sozioökonomischen Aspekte der Volkskrankheit Schmerz. Schmerzen sind wohl mit Abstand der häufigste Grund, einen Arzt aufzusuchen. Der Patient kann von seinem Therapeuten nicht nur erwarten, dass die Ursache der Schmerzen erkannt und adäquat therapiert wird, er hat nach der aktuellen Rechtsprechung auch das Recht auf eine Schmerztherapie nach dem aktuellen Stand des Wissens. Dieser Anspruch entspricht zugleich einer Rechtspflicht des Arztes zur Durchführung einer solchen Schmerztherapie [15]. Eine effiziente Schmerztherapie muss somit aus ethischen und forensischen Gründen ein primäres Anliegen aller Therapeuten sein.
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Dertwinkel, R., Wiebalck, A., Linstedt, U. et al. Moderne Schmerztherapie. Internist 43, 779–786 (2002). https://doi.org/10.1007/s00108-001-0486-4
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