Auf diese Art von Publicity hätten sie gerne verzichtet, die beiden Ulmer Krebsforscher, als sie monatelang nahezu in allen Zeitungen mit Fälschungsvorwürfen bezüglich ihrer wissenschaftlichen Veröffentlichungen konfrontiert wurden. Je länger die Vorwürfe im Raume standen und je mehr Licht in die Vorgänge kam, desto differenzierter wurden auch die rechtlichen Beurteilungen der Vorgänge. Glücklicherweise sind v. a. bisher weder die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) in ihren Empfehlungen noch die ebenfalls betroffene Max-Planck-Gesellschaft der Versuchung erlegen, einen aufwendigen Kontrollapparat zur Vermeidung von Fälschungen nach dem Beispiel des amerikanischen “Office of Research Integrity” (ORI) zu fordern.
Immerhin fordert die DFG die Forschungseinrichtungen, also in erster Linie die Universitäten, als ihre Förderungsempfänger dazu auf, dafür zu sorgen, dass sie Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis verabschieden und diese in die Praxis umsetzen, anderenfalls werde es ab 2001 keine Förderung durch die DFG mehr geben. Dieser vernünftigen Forderung werden sich die Universitäten wohl nicht versagen können.
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Lippert, HD. Urheber- und gesellschaftsrechtliche Aspekte der Fälschung von Forschungsdaten. HNO 49, 408–410 (2001). https://doi.org/10.1007/s001060050772
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DOI: https://doi.org/10.1007/s001060050772