Nachdem das Leitthemenheft „Handekzem“ im damaligen Der Hautarzt im Oktober 2019 großen Anklang fand, freut es uns sehr, dass mit dieser Ausgabe der Zeitschrift Die Dermatologie erneut ein Leitthemenheft zum Thema „Handekzem“ erscheint. Dies demonstriert nicht nur das große Interesse, sondern auch die Notwendigkeit, erneut Wichtiges und Neues aus der Praxis zum Handekzem zu präsentieren.

Blickt man zurück, so sind seit 2019 v. a. die Pandemie und die BK-Rechtsreform 2021 zwei große Herausforderungen für dieses Thema gewesen. Insbesondere in der Zeit der SARS-CoV-2-Pandemie wurden Handekzeme deutlich gehäuft beobachtet, bei Hauterkrankten wie auch bei zuvor Hautgesunden. Dies zeigt, wie bedeutsam die tägliche Handwaschpraxis und die tägliche Hautpflege auch bei hautgesunden Menschen sind und wie hierdurch die Manifestation eines Handekzems gefördert oder dieser entgegengetreten werden kann. Durch den Einsatz rückfettender Hautdesinfektionsmittel und durch die jetzt wieder rückläufige Handwaschfrequenz hat sich nach unserer Beobachtung die Situation, insbesondere bei den Beschäftigten in Gesundheits- und Krankenberufen sowie in der Allgemeinbevölkerung, wieder etwas entspannt. Schwer betroffen sind aber immer noch all diejenigen, die ein Handekzem in der Vorgeschichte hatten oder daran noch leiden, denn veränderte Handwaschprozeduren und Hautdesinfektionspraktiken belasten insbesondere Patienten mit einer atopischen Hautdiathese. Zudem reicht das Spektrum des Handekzems insbesondere in der aktuellen Zeit von milder Hauttrockenheit bis zu schwersten Handekzemen, die dann auch eines stationären Heilverfahrens bedürfen.

Mit Wirkung zum 01.01.2021 haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Berufskrankheit BK 5101 verändert, was einen erheblichen Einfluss auf das Thema „Handekzem“ in der berufsdermatologischen Praxis hat. Mit Wegfall des Unterlassungszwangs sind die Anerkennungsvoraussetzungen für eine BK 5101 wesentlich erleichtert worden, was bereits in kurzer Zeit zu einer Verzehnfachung der Anerkennungsraten dieser Berufskrankheit, bei der es sich zumeist um beruflich verursachte Handekzeme handelt, geführt hat. Maßgebliches Anerkennungskriterium ist neben der wiederholten Rückfälligkeit nunmehr insbesondere die „Schwere“ des beruflichen Handekzems, wobei zu beachten ist, dass sich die Schwere im Sinne der BK 5101 nicht ausschließlich aus dem klinischen Ausprägungsgrad des Handekzems, sondern auch der Ansprechbarkeit auf dermatologische Therapie und Prävention ergibt. Der Beitrag von John, Symanzik und Skudlik aus Osnabrück beleuchtet entsprechend diese neuen, für die dermatologische Praxis relevanten versicherungsrechtlichen Aspekte neben weiteren für die Versorgung von Patienten hinsichtlich Therapie und allergologischer Diagnostik speziell im berufsgenossenschaftlichen hautärztlichen Heilverfahren wichtigen neuen Gesichtspunkten. In den vergangenen 2 Jahren konnte aufgezeigt werden, dass im Bereich der Diagnostik von Handekzemen, insbesondere wenn es um die Abgrenzung zur Psoriasis geht, neue diagnostische Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Hier konnte mit großem Erfolg im Dezember 2020 ein von der DGUV gefördertes wissenschaftliches Projekt, FB 323, mit Aufbau einer Kohorte von nahezu 300 berufsdermatologischen Patienten aufgebaut werden. Neueste Ergebnisse werden in dem Artikel von P. Bentz et al. aus Heidelberg dargestellt. Die Möglichkeiten der neuen molekularen Diagnostik des Handekzems, die auch in Zukunft zur optimierten Diagnostik hilfreich sein werden, möglicherweise zukünftig auch im Verlauf dieser oft jahrelangen, chronisch persistierenden Dermatose, werden von K. Eyerich et al. aus Freiburg zusammengefasst.

Neben der Diagnostik stellt auch die Patientenschulung eine wichtige Säule im Umgang mit Handekzemen dar. In den letzten Jahren haben sich hier neue Herausforderungen ergeben, wie z. B. die zunehmende Bedeutung sozialer Medien, die oft einseitig ausgerichteten Arbeitsplätze, Veränderungen des Arbeitsmarktes und ganz besonders die sehr unterschiedliche Haltung von Betroffenen zu Hautschutz und Hautpflege. Es ist daher von großer Wichtigkeit, dass A. Wilke et al. aus Osnabrück über die Bedeutung und Herausforderungen von Patientenschulungen, insbesondere in den besonders betroffenen Berufen, berichten.

Im Jahr 2008 wurde durch die Einführung des Wirkstoffs Alitretinoin ein Medikament zur Therapie des chronischen und therapierefraktären Handekzems eingeführt. Dieses hat nun über viele Jahre die therapeutischen Möglichkeiten des Handekzems enorm bereichert und auch dazu geführt, dass vielen Patienten langfristig geholfen werden konnte. Dennoch haben insbesondere die Entwicklungen der vergangenen 3 bis 5 Jahre gezeigt, dass neue, zunächst bei der Therapie des atopischen Ekzems (AE) etablierte Medikamente auch das therapeutische Spektrum des Handekzems bereichern können. Hierzu gehört v. a. Dupilumab, ein humaner monokularer Antikörper, diesbezüglich laufen klinische Studien zur Therapie des mittleren bis schweren atopischen Hand- und Fußekzems. Hier sind die gewonnenen Ergebnisse aktuell in Auswertung. Auch neue Wirkstoffe wie das Topikum Delgocitinib, orale JAK-Inhibitoren wie Baricitinib und Upadacitinib sind große Hoffnungsträger zur Therapie des Handekzems. Daher ist es von großer Bedeutung, dass die Kolleginnen Bauer und Worm in ihrem Artikel die Neuerungen präsentieren und insbesondere auf die aktualisierte deutschsprachige Leitlinie zum Handekzem eingehen werden.

Wir freuen uns, wenn wir Ihnen auch im Jahr 2023 ein für die dermatologische Praxis hilfreiches, für Sie bereicherndes und hoffentlich spannendes Leitthemenheft präsentieren können, das Ihnen zukünftig den Umgang und die Therapie mit dieser wichtigen Dermatose „Handekzem“ erleichtern und Sie eventuell auch erfreuen wird.

Ihre Elke Weisshaar, Christoph Skudlik