CME-Fragebogen
Welche Institution begründete die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) im Jahr 2001?
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
Kassenärztliche Vereinigung (KV) Baden-Württemberg
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)
Weltgesundheitsorganisation (WHO)
Welche Aussage zur internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) ist falsch?
Die ICF definiert, dass, ausgehend von einer Gesundheitsstörung, die Körperfunktionen bzw. Körperstrukturen eingeschränkt sind.
Das Kernmodell der ICF ist das biopsychosoziale Modell.
Die Kontextfaktoren des biopsychosozialen Modells sind Umweltfaktoren sowie personenbezogene Faktoren.
Rehabilitation ist definiert als Behandlung einer Krankheit bzw. Schädigung und hat als primäres Ziel die Heilung bzw. Remission der Erkrankung.
Personenbezogene Faktoren im Rahmen der Kontextfaktoren sind die Eigenschaften der Person wie beispielsweise Persönlichkeit, Alter und Erfahrung.
Ein 61-jähriger Patient leidet seit 23 Jahren unter einer Psoriasis vulgaris mit ausgeprägtem Befall der Hände (Psoriasis palmaris). Der Patient ist als Lagerist berufstätig. Aufgrund der zuletzt ambulant therapierefraktären Psoriasis an den Händen kam es zu vermehrten Arbeitsunfähigkeitszeiten. Bei welchem Kostenträger ist ein Antrag auf medizinische Rehabilitation zu stellen?
Bei der gesetzlichen Krankenkasse
Bei der zuständigen Rentenversicherung
Bei der gesetzlichen Unfallversicherung
Bei der Bundesagentur für Arbeit
Bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine 38-jährige, leicht übergewichtige Patientin mit ausgeprägter Psoriasisarthritis mit deutlichen Beschwerden an den Fingergelenken sowie leichtgradiger Psoriasis vulgaris befindet sich in der Rehabilitationsklinik in Ihrer Behandlung. Welche der verordneten Leistungen ist nicht indiziert?
Physiotherapie
Ergotherapie
Psychologische Betreuung
Spezifische Ernährungsberatung
Logopädie
Welche Aussage zur sozialmedizinischen Beratung während eines Rehabilitationsaufenthaltes ist falsch?
Während der Rehabilitation erfolgt eine sozialmedizinische Beratung nur bei arbeitslosen Patienten.
Teil der sozialmedizinischen Beratung kann das Thema Rente sein.
Teil der sozialmedizinischen Beratung kann das Thema Beantragung und Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises sein.
Wichtiger Bestandteil einer sozialmedizinischen Beratung ist der Wiedereinstieg in den Beruf bzw. die stufenweise Wiedereingliederung.
Bei entsprechender Indikation kann im Rahmen der sozialmedizinischen Beratung auch die Beantragung von Hilfsmaßnahmen für den Arbeitsplatz eingeleitet werden.
Welche dermatologische Erkrankung eignet sich besonders gut für einen rehabilitativen Aufenthalt?
Impetigo contagiosa
Generalisierter Zoster
Lichen ruber planus
Acne vulgaris
Verrucae vulgares
Bei Ihnen in der Praxis stellt sich ein 68-jähriger Patient mit einem ausgeprägten atopischen Ekzem vor. Der Rentner möchte einen Antrag auf Rehabilitation stellen und bittet um weitere Informationen. Welcher Aspekt zur Antragstellung ist richtig?
In Deutschland werden Anträge auf Rehabilitation zu einem großen Teil von Hautärzten ausgefüllt.
Anträge auf Rehabilitation kann jeder in Deutschland approbierte Arzt stellen.
Zur Beantragung einer Rehabilitation bei Rentnern wird das Antragsformular 66 der Krankenkassen verwendet.
Voraussetzung für die Antragstellung ist die Zusatzqualifikation Rehabilitative Medizin.
Bei Erfüllung der Voraussetzungen kann eine Rehabilitationsmaßnahme nach Ablauf von 6 Jahren erneut beantragt werden.
Welche Aussage zur Voraussetzung für eine Rehabilitation ist richtig?
Risikofaktoren wie Komorbiditäten beeinflussen den Erfolg auf Genehmigung einer Rehabilitationsmaßnahme negativ.
Eine nur vorübergehende Einschränkung alltagsrelevanter Aktivitäten ist eine ausreichende Voraussetzung.
Bei dermatologischer Rehabilitation ist eine fachdermatologische Vortherapie keine Voraussetzung.
Das Vorliegen einer bösartigen Erkrankung schließt die Möglichkeit des Antrages auf Rehabilitation aus.
Schwere Verlaufsformen einer Hauterkrankung in zeitlichem Zusammenhang mit einer Krankenhausbehandlung bedingen ausnahmsweise die Möglichkeit eines Antrags auf Anschlussheilbehandlung.
Eine 47-jährige Verkäuferin in der Lebensmittelbranche leidet langjährig unter einem schwergradigen Handekzem, das ihr zunehmend Probleme beim Arbeiten bereitet. Zudem fühlen sich viele Kunden abgeschreckt. Der Arbeitgeber hat sich bereits mehrfach kritisch bezüglich der Fortführung des Arbeitsverhältnisses geäußert. Zuletzt konnte sie wegen der schmerzhaften Hände kaum noch an ihrer Sportgruppe teilnehmen. Sie äußern den Vorschlag, eine Rehamaßnahme zu beantragen. Welche Aussage dazu ist richtig?
Wesentliche Voraussetzung für die Genehmigung eines Antrages auf Rehabilitation ist, dass die Patientin noch nie eine Rehamaßnahme in Anspruch genommen hat.
Die Einschränkung der Greif- und Gehfunktion kann kein Argument für die Genehmigung eines Rehabilitationsantrages sein.
Eine ausgeprägte Stigmatisierung kann Teil einer Begründung für eine Rehamaßnahme sein.
Da eine Rehabilitationsmaßnahme zuletzt vor 5 Jahren stattgefunden hat, kann zum jetzigen Zeitpunkt kein neuer Antrag bewilligt werden.
Die Nennung der Diagnose Handekzem mit dem Zusatz „schwergradig“ reicht als Argument für die Stellung eines Antrages auf Rehabilitation aus.
Welche Aussage zu einer dermatoonkologischen Rehabilitation ist richtig?
In Nordrhein-Westfalen ist die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung (ARGE Krebs) für die Antragstellung und Genehmigung dermatoonkologischer Anträge auf Rehabilitation zuständig.
Für eine dermatoonkologische Rehamaßnahme sind nur Patienten mit melanozytären Hauttumoren (malignes Melanom) qualifiziert.
Die Rehabilitation dermatoonkologischer Patienten erfolgt regelhaft in internistisch-onkologischen Rehabilitationskliniken.
Bei dermatoonkologischen Patienten ist im Rahmen eines stationären Aufenthaltes die Beantragung einer Anschlussheilbehandlung nicht möglich.
Das Wunsch- und Wahlrecht der Patienten auf eine spezielle qualifizierte Rehabilitationsklinik wurde im Jahr 2012 in Deutschland abgeschafft.