Die laparoskopische Stomaanlage kann als alleiniger Eingriff, in Kombination mit lokalen Verfahren im Anorectalbereich oder im Rahmen komplexer, laparoskopischer Operationen erfolgen. Mit Ausnahme spezieller Verfahren zum Kontinenzerhalt kann jedes Stoma mittlerweile auch laparoskopisch angelegt werden. Bei der Indikationsstellung ergeben sich keine Unterschiede zum offenen Vorgehen. Wird die Stomaanlage als eigenständiger Eingriff durchgeführt, kommen die Vorteile des laparoskopischen Vorgehens (Beschränkung der Laparotomie auf die Stomaausleitungsstelle, Verkürzung der postoperativen Atonie, schnellere Rekonvaleszenz) besonders zum Tragen. Voroperationen gelten nicht als Kontraindikation zum laparoskopischen Vorgehen. Massive Verwachsungen erschweren jedoch die Identifikation der auszuleitenden Schlinge, bedingen eine Adhäsiolyse und erhöhen die intra- und postoperative Komplikationsrate sowie die Konversionsrate, die in der Literatur zwischen 4,1 und 15,7 % angegeben wird. Die Rate an chirurgischen Komplikationen, einschließlich Stomakomplikationen, scheint im Vergleich zum offenen Vorgehen insgesamt nicht erhöht. Die weite Verbreitung dieser Technik ist allerdings bisher ausgeblieben, randomisierte Vergleichsuntersuchungen fehlen. Die wenigen derzeit vorliegenden Daten sind also mit Zurückhaltung zu interpretieren. Vorteile der laparoskopischen Stomaanlage sehen wir besonders in der Palliativsituation und bei Patienten mit hohem Reoperationsrisiko, z. B. bei Morbus Crohn.