Erratum zu:

Bundesgesundheitsbl 2017 60:171–206

https://doi.org/10.1007/s00103-016-2487-4

Im Kapitel 3.2. Maßnahmen bei Anlage eines ZVK (maximale Barrieremaßnahmen und Hautantiseptik) heißt es:

„Die Kommission empfiehlt:

  • Für die Hautantiseptik vor Anlage eines ZVK wird die Kombination eines alkoholischen Antiseptikums (z. B. Isopropanol) mit CHX 2 % oder Octenidin 0,1 % empfohlen (Kat. IA).“

Die Evidenzkategorie (IA) ist nicht korrekt. Wir danken den aufmerksamen Leserinnen und Lesern für diesen wichtigen Hinweis.

Die KRINKO hat nach einer erneuten Literaturrecherche [1,2,3,4,5,6,7] am 15.12.2017 hierüber beraten und passt die Evidenzkategorie wie folgt an:

  • Für die Hautantiseptik vor Anlage eines ZVK wird die Kombination eines alkoholischen Antiseptikums (z. B. Isopropanol) mit CHX 2 % (Kat. IB) oder Octenidin 0,1 % (Kat. II) empfohlen.

Die KRINKO weist außerdem darauf hin, dass sie trotz der unterschiedlichen Evidenz aus klinischen Studien auf Grund der vorliegenden Wirksamkeitsnachweise (Gutachten) beide Kombinationspräparate für gleichermaßen geeignet hält.