Vor ärztlichen Eingriffen muß der Patient einwilligen. Dies kann er allerdings nur, wenn er zuvor aufgeklärt worden ist. Zwar erscheint dieser Zusammenhang banal, doch vielen Ärzten sind die zahlreichen juristisch relevanten Facetten nicht ausreichend bekannt, um sich auf diesem Gebiet sicher zu bewegen. Dabei sollte der verantwortungsbewußte Arzt das Aufklärungsgespräch mit seinem Patienten nicht als zusätzliche Belastung ansehen, sondern als Chance, wichtige Informationen zu erhalten und das Vertrauensverhältnis zu stärken.
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Schlund, G. Bogengestützte Aufklärung mit Beweissicherung. Anaesthesist 47, 1007–1010 (1998). https://doi.org/10.1007/s001010050658
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DOI: https://doi.org/10.1007/s001010050658