_ Die photoselektive Vaporisation (PVP) ist ein sicheres, effektives und wirtschaftliches Verfahren zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms (BPS). Das Verfahren ist nachweislich nicht unterlegen zur Standardtherapie, der transurethralen Resektion der Prostata (TURP), und bietet darüber hinaus klinische Vorteile bei sekundären Endpunkten. So urteilt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Nutzenbewertung, die er am 20. Februar 2018 veröffentlichte. Die Behandlungsmethode wird damit Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung und ihre Erforderlichkeit für die stationäre Versorgung wurde vom G-BA final festgelegt. Gesetzlich Krankenversicherte mit BPS haben damit auch weiterhin Anspruch darauf, mit der minimalinvasiven Methode behandelt zu werden, wenn diese bei ihnen medizinisch indiziert ist.

Vor rund sieben Jahren hatte der G-BA die Nutzenbewertung für die PVP zunächst bis zum 31. Dezember 2016 ausgesetzt. Nun wird die Richtlinie „Methoden Krankenhausbehandlung (KHMe-RL): Photoselektive Vaporisation“ basierend auf der aktuellen Entscheidung des Gremiums, die auf der Grundlage klinischer Studienergebnisse getroffen wurde, angepasst. Für urologische Kliniken und Behandlungszentren garantiert diese endgültige Entscheidung durch den G-BA fortan die wichtige Abrechnungssicherheit für die Durchführung der PVP. Dies gilt ebenso für die im gleichen Zug beschlossene Änderung der Richtlinie „Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-RL): Photoselektive Vaporisation“ sowie die Thulium-Laserenukleation in beiden Settings.

Als führender Anbieter medizinischer Lösungen bietet Boston Scientific ein umfassendes Portfolio unterschiedlicher Lasertechnologien zur Behandlung des BPS an, darunter auch das GreenLight-Lasersystem für die PVP. Die PVP, die mit dem GreenLight XPS™ Laser durchgeführt wird, ist ein minimalinvasives Verfahren, mit dem das Prostatagewebe bei Patienten mit BPS mithilfe von grüner Laserenergie der Wellenlänge 532 nm verdampft wird.