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_ Für Patienten mit benignem Prostatasyndrom könnten in Zukunft zwei neue Kassenleistungen zur Verfügung stehen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, zwei weitere Laserverfahren in den GKV-Leistungskatalog aufzunehmen, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung mitteilt. Bei den Verfahren handelt es sich um die Thulium-Laserenukleation (TmLEP) und die photoselektive Vaporisation (PVP).
Beanstandet das Bundesgesundheitsministerium den G-BA-Beschluss nicht, tritt dieser am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die TmLEP und die PVP können dann wie die bereits verfügbaren Laserverfahren Holmium-Laserenukleation, Holmium-Laserresektion sowie Thulium-Laserresektion eingesetzt werden — allerdings nur von Urologen, die über nachgewiesene Erfahrung mit der jeweiligen Methode und über eine Genehmigung ihrer KV verfügen, betont die Kassenärztliche Bundesvereinigung.
Nach dem Inkrafttreten des G-BA-Beschlusses hat der Bewertungsausschuss nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sechs Monate Zeit, um die Vergütung festzulegen.
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red Zwei Laserverfahren sollen Kassenleistung werden. Uro-News 22, 8 (2018). https://doi.org/10.1007/s00092-018-1816-3
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