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_ Der gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat beschlossen, die Schutzimpfung gegen Humane Papillomviren (HPV) für alle Kinder zwischen neun und 14 Jahren in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzunehmen.
Der Beschluss trat Ende November vergangenen Jahres in Kraft. Hintergrund ist eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für diese Altersgruppe. Die Impfung kann spätere Krebsarten im Genitalbereich verhindern.
Die vom Robert-Koch-Institut und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als „sehr sicher“ bewertete Impfung wird für Mädchen bereits seit 2007 zur Verhinderung von Gebärmutterhalskrebs empfohlen.
Die STIKO hatte im Juni eine Impfempfehlung auch für Jungen beschlossen. Laut STIKO gibt es jährlich etwa bei 6.250 Frauen und 1.600 Männern HPV-bedingte Krebserkrankungen. Generell können Jugendliche die Impfung noch bis zum 18. Geburtstag nachholen. Auch diese Impfung wird finanziert. Um eine bessere Impfrate bei den Kindern zu erreichen, setzt sich die Deutsche Krebsstiftung dafür ein, die HPV-Impfung in die Schulen zu bringen.
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Geissel, W. Auch für Jungen jetzt Kassenleistung. HNO Nachrichten 49, 9 (2019). https://doi.org/10.1007/s00060-019-5819-9
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