Wenn Angaben auf der Privatabrechnung fehlen, gibt es später oft Ärger mit der Versicherung. Doch ein Verwaltungsgerichtshof hat Ärzte jetzt mehr Möglichkeiten eingeräumt. Was muss die Rechnung enthalten und was kann nachgereicht werden?
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Pflugmacher, I. Das gehört auf die GOÄ-Rechnung. HNO Nachrichten 43, 66 (2013). https://doi.org/10.1007/s00060-013-0197-1
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