Meinungsfreiheit versus Treuepflicht im Arbeitsrecht - dieser Beitrag in der September-Ausgabe ist auf unseren Social-Media-Kanälen diskutiert worden. Hier drei Meinungen. Ihre Redaktion HEILBERUFE

Wenn was mit dem Chef in der Pflege nicht stimmt, mit ihm reden, hab ich auch gemacht. Hey Leute, wir werden gebraucht und müssen uns nix gefallen lassen! Um die nächste Ecke gibt es in der Pflege den nächsten Arbeitsplatz! Zum Glück habe ich nette, verständnisvolle Chefinnen. Anke Ahlers

Über Gegebenheiten in der Pflege zu berichten, ist völlig legitim. Genau wie ein Bänker über die Zinslage schreiben darf, darf eine Pflegekraft über die Lage im Gesundheitswesen schreiben. Kritisch wird es, wenn über den Arbeitgeber gelästert wird. Das geht nicht. Man hat nun einmal eine Loyalitätspflicht. Wenn der Punkt erreicht ist und man es nicht mehr aushält, muss man seine drei Zeilen auf ein Papier schreiben und den Betrieb verlassen. In dem Rahmen kann man schreiben, was einen stört, jedoch nicht im Internet. Wenn wir Fairness erwarten, müssen wir Fairness bieten. Zehra Mroski

Es kommt auf die Art und Weise an, wie man Dinge formuliert. Auch das kann den Arbeitgeber stören, er kann aber nicht viel machen. Andererseits überlegt ein Arbeitgeber, gerade in der Pflege, einmal mehr, ob die PFK trotz der Äußerungen noch tragbar ist. Dass gerade politische und/oder gewerkschaftliche Aktivität dem Arbeitgeber nicht gefällt, habe ich persönlich erfahren. Fabrice Rebers

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