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Kompetent in der Tumormedizin
Das Klinikum Stuttgart führt ein Stipendium für Pflegefachkräfte ein, die im Klinikum in der Tumormedizin arbeiten. Das gaben das Klinikum und die Eva Mayr-Stihl Stiftung anlässlich eines onkologischen Pflegesymposiums bekannt. In der Pilotphase werden zunächst 20 Pflegefachkräfte gefördert, die direkt in der Versorgung von Patienten mit Tumorerkrankungen arbeiten, beispielsweise in der Onkologie, im OP oder in der Strahlentherapie. Unterstützt werden gemeinsame Fortbildungen der Stipendiatinnen und Stipendiaten, ein Mentoring-Programm sowie individuell festgelegte Zusatzqualifikationen in Form von Fachweiterbildungen. Mit dem Programm will das Klinikum Stuttgart die Qualifizierung der Mitarbeitenden unterstützen und gleichzeitig Wertschätzung ausdrücken. Der Vorstand des Klinikums, Professor Jan Steffen Jürgensen, betont: "Gute Medizin bleibt Teamwork. Mit dem Stipendienprogramm stärken wir die Pflege und fördern die Perspektiven der Pflegekräfte - auch zum Wohle unserer Patienten."
Ermöglicht wurde das Stipendienprogramm durch Förderung der Eva Mayr-Stihl Stiftung, die damit ihre langjährige Förderung des Stuttgart Cancer Center erweitert.
Mehr Hitzeschutz
Die Klimakrise ist auch in der Pflege längst angekommen. Der Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, Markus Mai, hat die Politik aufgerufen, mehr für den Hitzeschutz in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern zu tun. Aus Sicht von Mai ist dringend erforderlich, in allen Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern konsequent geeignete Hitzemaßnahmen durchzusetzen. Er fordert Bund und Länder auf, in umfassende Gebäudesanierungen zu investieren. Die staatliche Investionskostenfinanzierung in den Krankenhäusern ist aus Sicht von Mai bei weitem nicht ausreichend, in den Altenheimen erfolge sie "faktisch gar nicht".
"Es ist doch unzumutbar, dass schwer kranke Menschen sowie Pflegebedürftige im Extremfall bei Raumtemperaturen von über 30 Grad untergebracht werden und dabei Pflegefachpersonen noch körperlich und psychisch hochanstrengende Tätigkeiten verrichten müssen", sagte Mai und verwies insbesondere auf die Hitzebelastung für Pflegepersonal, das mit Schutzausrüstung Coronapatienten versorgt.
Die Arbeitgeber rief Mai auf, "alle Möglichkeiten zur Eindämmung weiterer Belastung" für die Mitarbeitenden zu ergreifen. In stark hitzebelasteten Wohnbereichen oder Stationen sei in jedem Fall ausreichend Personal einzusetzen. Zudem sollten Arbeitgeber für kostenfreie Erfrischungen und weitere Mittel zur individuellen Bewältigung der Hitzebelastungen sorgen.
Meinung
Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats, zur Studie des Gesundheitssystemforschers Prof. Dr. Michael Simon:
Auf deutschen Intensivstationen fehlen bis zu 50.000 Pflegekräfte in Vollzeit. Der Pflegenotstand ist gewaltig und gefährdet die medizinische und pflegerische Versorgung. Wie viel an Beweisen, Studien und Analysen benötigt die Bundesregierung noch, um endlich umfassend und vor allem schnell zu reagieren und den Worten Taten folgen zu lassen?
Wir brauchen eine bundeseinheitliche Personalbemessung für die Intensiv- und Normalstationen unserer Krankenhäuser. Der Deutsche Pflegerat fordert daher wiederholt die zügige Umsetzung der Pflegepersonalregelung PPR 2.0., die die Kindermedizin und den Intensivbereich einschließt. Verantwortlich hierfür ist die Politik. Diese Maßnahme allein wird allerdings nicht ausreichen, um die prekäre Personalsituation in unseren Krankenhäusern und deren Normal-, Kinder- und Intensivstationen bewältigen zu können. Wir brauchen eine Analyse der komplexen Ursachen für den massiven Personalmangel im Pflegebereich und darauf aufbauend einen Gesamtplan, wie die pflegerische Versorgung der Bevölkerung in der Zukunft unter dieser verheerenden Ausgangslage aufrechterhalten werden kann. Auch hierzu liegen die Erkenntnisse bereits auf dem Tisch.
Hoher Krankenstand in der Pflege
In der Altenpflege ebenso wie in der Gesundheits- und Krankenpflege fallen die Beschäftigten deutlich häufiger krankheitsbedingt aus als andere Erwerbstätige. Das geht aus einer Sonderauswertung zum Gesundheitsreport 2022 der Techniker Krankenkasse (TK) hervor.
Während die Fehltage von Beschäftigten aus anderen Branchen im zweiten Corona-Jahr 2021 von 14,6 auf 13,9 zurückgingen, stiegen sie bei den Beschäftigten in der Langzeitpflege von 24,8 auf 25,8 Tage an. Pflegekräfte in den Krankenhäusern waren 2021 im Schnitt 22,3 Tage krankgeschrieben.
Altenpflegekräfte fielen 2021 also rund zwölf Tage länger krankheitsbedingt aus als der Durchschnitt der Berufstätigen. 2020 lag der Unterschied nach Angaben der TK noch bei zehn Tagen. Auch in der Krankenpflege lag die Zahl der Fehltage deutlich über dem allgemeinen Durchschnitt.
Die Arbeit in der Pflege belastet zudem deutlich stärker als andere Berufe den Rücken und die Psyche. Hauptursache für Fehltage in der Altenpflege waren mit jeweils 5,8 Tagen psychische Erkrankungen und Muskel-Skelett-Beschwerden, womit meist Rückenbeschwerden gemeint sind. In der Krankenpflege waren es 4,8 bzw. 4,7 Fehltage aufgrund dieser Symptome. Die Gesamtheit der Beschäftigten fiel im Berichtsjahr dagegen nur etwa halb so oft aufgrund psychischer (2,8 Tage) bzw. Muskel-Skelett-Beschwerden (2,6 Tage) aus.
Für die aktuelle Auswertung hat die TK die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer rund 5,5 Millionen versicherten Erwerbspersonen im Jahr 2021 betrachtet.
Neues Portal zu Long COVID online
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) veröffentlichte in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein neues Informationsportal über die Langzeitfolgen einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.
Häufige Beschwerden sind starke Erschöpfung, Konzentrationsprobleme oder Kurzatmigkeit. Auch Personen mit einem ursprünglich leichten Verlauf von COVID-19 können von Long COVID betroffen sein. Über die Symptome von Long COVID und das Vermeiden von Spätfolgen können sich Betroffene, Angehörige, Arbeitnehmende und Arbeitgebende sowie alle Interessierten unter https://www.longcovid-info.de informieren.
Das BZgA-Portal stellt qualitätsgeprüfte Informationen auf Fragen von Long COVID-Betroffene und Angehörige bereit und bietet Unterstützungsmöglichkeiten sowie Empfehlungen für den Alltag. Da sich Long COVID auch auf die Leistung und Arbeitsfähigkeit auswirken kann, ist die berufliche Teilhabe in diesem Zusammenhang ein wichtiger Themenkomplex. Deshalb gibt die Seite zusätzlich Informationen zu "Long COVID am Arbeitsplatz" und zeigt Unterstützungsangebote speziell für Arbeitgebende auf.
Bundesrat billigt Pflegebonus
Pflegende in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen erhalten einen einmaligen Corona-Pflegebonus, um die besonderen Belastungen in der Corona-Zeit zu honorieren. Bis zu 550 Euro pro Person sind möglich, je nach Qualifikation, Arbeitszeit und Aufgabenbereich. Die Steuerfreiheit für corona-bedingte Sonderleistungen beträgt künftig 4.500 Euro. Nach dem Bundestag hat am 10. Juni 2022 auch der Bundesrat das Pflegebonusgesetz gebilligt. Die nach Qualifikation, Arbeitszeit und Nähe zur Versorgung gestaffelte Prämie kann bis zu 550 Euro betragen und ist steuer- sowie abgabenfrei. Den höchsten Bonus erhalten dabei Personen, die Vollzeit in der unmittelbaren Patientenversorgung tätig sind. Bezugsberechtigt sind auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helfer und Helferinnen im Freiwilligen Sozialen Jahr, Leiharbeitnehmer*innen, Beschäftigte in DRK-Schwesternschaften und Servicegesellschaften - sowohl in Krankenhäusern wie auch in der Alten- und Langzeitpflege. Insgesamt stehen für den Corona-Pflegebonus eine Milliarde Euro bereit.
Netzwerk-Workshop
Interessierte Fachpersonen können sich zum 24. Netzwerk-Workshop des DNQP am 30. September 2022 in der OsnabrückHalle anmelden. In dem Workshop werden die Ergebnisse der modellhaften Implementierung des neuen Expertenstandards "Förderung der Mundgesundheit" vorgestellt. Arbeitsgruppen am Nachmittag bieten die Möglichkeit zu einem inhaltlichen Austausch mit Vertreter*innen aus den Implementierungs-Einrichtungen.
Pandemiepakt beschlossen
Die Gesundheitsminister*innen der G7-Staaten haben bei ihrem Treffen im Mai 2022 in Berlin einen Pakt zur Bekämpfung von Pandemien beschlossen. Ziel ist es, Ausbrüche künftig schneller zu erkennen und effektiver zu reagieren. "Globale Krisen zwingen die führenden Industriestaaten zum Handeln. Und diese Krisen zeigen, wie wichtig es ist, sich international zu verbünden, um die Herausforderungen stemmen zu können", sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. "Dass wir uns als G7 auf einen Pandemiepakt verständigt haben, ist ein großer Erfolg. [...] Diese Pandemie wird nicht die letzte sein. Wir müssen heute vorsorgen, um morgen nicht wieder überrascht zu werden." Die G7-Beschlüsse:
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Weltweites Expertennetzwerk: Mit dem Pandemie-Pakt werden Frühwarnsysteme zur effektiven Pandemievorsorge gestärkt. Der WHO Hub for Pandemic and Epidemic Intelligence in Berlin soll als Knotenpunkt genutzt werden, damit Daten schneller und besser analysiert und genutzt werden können.
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Unterstützung der Ukraine: Die G7 verurteilen den ungerechtfertigten und rechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine aufs Schärfste und verpflichten sich, die Ukraine weiter zu unterstützen, um den Betrieb und den Wiederaufbau des Gesundheitssystems jetzt und in Zukunft zu stärken.
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Antibiotikaresistenzen: Die G7 wollen aktiv die Forschung und Entwicklung neuer, dringend benötigter Antibiotika fördern, um "die stille Pandemie von Antibiotikaresistenzen" zu bekämpfen.
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Klimawandel und Gesundheit: Die G7- Staaten verpflichten sich erstmals, bis spätestens 2050 Gesundheitssysteme klimaneutral zu gestalten und u.a. Maßnahmen zur Klimaanpassung in die Ausbildung von Gesundheitsfachkräften integrieren.
Mehr Diabetes-Wissen gefragt
Jeder fünfte Krankenhaus-Patient leidet an Diabetes mellitus, doch es fehlt an diabetologisch weitergebildeten Pflegekräften. Der Landesverband NRW e.V. der Deutschen Diabetes-Hilfe fordert deshalb eine strukturierte diabetologische Fort- und Weiterbildung professionell Pflegender und sieht auch die Politik in der Pflicht. Wir sprachen mit Claudia Lenden, Gesundheits- und Krankenpflegerin und Diabetes-beraterin, Köln, über die Situation.
Sind die Defizite bei den Pflegenden wirklich so groß? Wie zeigen sie sich?
Lenden: Die Defizite sind groß, vor allem bei der Unterscheidung von Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2. Auch die in der multizentrischen Querschnittsanalyse festgestellten Defizite zu Ernährung und Insulinwirkung sind, obwohl die Studie bereits 2015 veröffentlicht wurde, weiterhin vorhanden. Das Ergebnis damals: Nur etwa ein Drittel der Befragten konnte korrekte Antworten zum Thema Ernährung bei Diabetes und nur 16% zur Insulindosisanpassung geben.
Wie konnte es soweit kommen?
Lenden: In der Ausbildung zur Pflegefachkraft waren bislang etwa 20 Unterrichtsstunden zum Thema Diabetes mellitus vorgesehen. Verpflichtende Fortbildungen sind bislang auch nicht vorgeschrieben und dem Interesse der einzelnen Pflegekraft und/oder des Arbeitgebers überlassen. Dazu kommt die immer weiter steigende Arbeitsbelastung, die bei vielen Kolleg*innen dazu führt, dass sie sich nicht mehr in der Lage fühlen, neben dem anstrengenden Berufsalltag noch an Fortbildungen teilzunehmen. Die hohe Fluktuation in den Einrichtungen bedeutet zudem, dass immer wieder neue Kolleg*innen dazukommen und zusätzlich das Wissen der ausscheidenden Kolleg*innen verloren geht. Die schon angesprochene hohe Arbeitsbelastung bedeutet per se auch eine Fehlerquelle, weil kaum Zeit für Absprachen zwischen den einzelnen am Pflege-und Behandlungsprozess Beteiligten bleibt und pflegerische Handlungen unter hohem Zeitdruck durchgeführt werden müssen.
Welchen Ausweg gibt es?
Lenden: Das Thema Diabetes mellitus muss viel deutlicher im Fokus sein als bislang - sowohl bei den Lehrkräften als auch bei den Auszubildenden. In diesem Bereich scheint sich auch einiges zu tun: seit 2021 ist im SGB V die "Durchführung von Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten" festgelegt und das Ganze auch im Pflegeberufegesetz verankert (§64 SGB V und §14 PflBG). Dies ist sicher ein erster richtiger Schritt, um den Beruf aufzuwerten. Im Augenblick ist dies auch noch ein Modellvorhaben, und es fehlt für die Pflegekräfte nach der Ausbildung das verpflichtende Angebot, sich regelmäßig fortzubilden.
Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
Lenden: Die Pflegekräfte benötigen Zeit, um sich weiterzubilden: Tagesfortbildungen, bei denen die Pflegekräfte Zeit und Ruhe haben, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, sind hier effektiver als Fortbildungen nach einem Dienst. Zudem müssen die Arbeitgeber*innen verpflichtet werden, nachzuweisen, dass ihre Mitarbeiter*innen regelmäßig zum Diabetes mellitus geschult werden. Sinnvoll wäre hier ein finanzieller Anreiz, um dies durchzusetzen.
Heime in Not
Der Mangel an Hausärzten in Deutschland wird zum Problem für die Bewohner von Pflegeheimen. Steht ihnen kein Hausarzt mehr zur Seite, können die Einrichtungen ihren Versorgungsvertrag nur eingeschränkt erfüllen. Darauf weist das Wohlfahrtswerk Baden-Württemberg hin. Für die Heim-Bewohner insbesondere in den ländlichen Regionen spitzt sich die Lage zu: Es entsteht eine kritische Versorgungslücke, wenn ein Hausarzt fehlt, der Medikamente verordnet und bei gesundheitlichen Veränderungen gerufen werden kann. Denn ohne ärztliche Verordnung dürfen die Pflegekräfte eines Pflegeheims keine Behandlungspflege leisten. Basis für den Versorgungsvertrag mit den gesetzlichen Pflegekassen ist, dass das Heim die Vorgaben eines landesweit gültigen Rahmenvertrags gemäß § 75 Abs. 1 SGB XI einhält. In Baden-Württemberg werden Heime darüber verpflichtet, medizinische Behandlungspflege zu erbringen. Dass es an der Voraussetzung dafür mangeln könnte, weil keine ärztliche Betreuung existiert, ist im System nicht vorgesehen, heißt es.
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Beispiel Haus Heckengäu: In dieser schwierigen Situation befindet sich z.B. das Haus Heckengäu, ein Pflegeheim des Wohlfahrtswerks für Baden-Württemberg in Heimsheim. Seit März vergibt das Haus frei werdende Plätze nur an Interessenten, die ihren Hausarzt "mitbringen". Laut Kassenärztlicher Vereinigung werde an neuen Konzepten gearbeitet, um die Problematik aufzulösen. "Wir wollen nicht das Hausarztsystem in Frage stellen. Aber wir benötigen eine handhabbare Lösung, um unsere Bewohner bedarfsgerecht versorgen zu können", so Ingrid Hastedt, Vorstandsvorsitzende des Wohlfahrtswerks für Baden-Württemberg.
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Pflegepolitik in 5 Minuten. Heilberufe 74, 6–10 (2022). https://doi.org/10.1007/s00058-022-2306-2
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