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COVID-19 im Kontext der Seuchengeschichte
Die Ausstellung im historischen Eppendorfer Sektionssaal des Medizinhistorischen Museums Hamburg des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) zeigt die Corona-Pandemie mit ihren Maßnahmen und Konzepten im Kontext der Seuchengeschichte. Die Ausstellung ist ein Jahr lang, vom 2. Oktober 2021 bis zum 15. Oktober 2022, zu sehen. Der Rundgang beginnt im Vorraum des alten Eppendorfer Sektionssaals. Dort hängen die Handwaschbecken der Pathologie. Gezeigt wird der Siegeszug der Hygiene, der erst die Medizin und ab 1900 zunehmend den Alltag erfasste. Formalin gab es als Desinfektionsmittel, Bodenreiniger und Lutschtablette mit Pfefferminzgeschmack. Antisepsis bannte die tödlichen Infektionen nach chirurgischen Eingriffen.
Therapie, Diagnostik & Alltag: Der Sektionssaal ist zugleich Ausstellungsraum und Exponat. Hier befand sich 1918 - die Pathologie war noch nicht eingezogen - ein Notlazarett für Grippekranke. Im Mittelpunkt der Ausstellung stehen Therapie, Diagnose und Alltag in Pandemie-Zeiten. Gegenüber gestellt sind Objekte aus drei Jahrhunderten: beispielsweise Cholera-Exponate, Pestheilige und Flugblätter von Impfgegnern, eine Eiserne Lunge neben einem modernen ECMO-Filter. "Sie symbolisierten in ihrer jeweiligen Zeit medizinischen Fortschritt und Ressourcenknappheit", sagt Prof. Dr. Philipp Osten, Leiter des Medizinhistorischen Museums.
Am Ausgang des Saals sind hunderte leere BioNTech-Ampullen neben den Klappmessern der Impfärzte von 1807, als erstmals in Deutschland eine Impfpflicht eingeführt wurde, zu sehen. Die Pocken waren höchst ansteckend, 20% der Kinder verstarben daran. Die 180 Jahre lange Bekämpfung durch die Vakzination mit Kuhpockenserum (Lat. vacca = Kuh) ist das leuchtende Beispiel für das Ende einer Seuche.
Lehre wird digitaler
Die Hochschule für Gesundheit hatte im Rahmen des Programms "Fellowships für Innovationen in der digitalen Hochschullehre" (digiFellows) zwei Förderungen mit jeweils 50.000 Euro ausgeschrieben. Beide Projekte starteten zum 1. Oktober 2021 und haben eine Laufzeit von zwölf Monaten.
Ausgewählt wurden die "Prototypische Implementierung von Mixed Reality-Anwendungen im Bereich des E-Learnings" (PrIMEL) und der "Ausbau einer Austauschplattform und Schaffung einer Wissensbasis für Anwendungen Erweiterter Realitäten in der Lehre" (ASTER). "Virtuelle Realität ist eine Technologie, mit der viele Lehrinhalte deutlich anschaulicher präsentiert werden können. Sie erlaubt es außerdem, Simulationstrainings als Lernbaustein durchzuführen", so Prof. Dr. Wolfang Deiters, Professor für Gesundheitstechnologien an der HS Gesundheit, der beide Projekte betreut. Über spielerische Anreize könne eine Motivationsförderung erreicht werden. Das alles mache es naheliegend, VR-Technologien als didaktisches Element näher zu betrachten. Bei der erweiterten Realität (Augmented Reality, AR) wird die physische Realität durch das Einblenden zusätzlicher Informationen erweitert, sodass sich Objekte oder Prozesse detailliert nachvollziehen und erklären lassen. In der virtuellen Realität (Virtual Reality, VR) hingegen tauchen die Studierenden - beispielsweise durch VR-Brillen - komplett in eine computergenerierte Realität ein.
Neuer Expertenstandard
Der im Mai 2021 konsentierte Expertenstandard "Förderung der Mundgesundheit in der Pflege" steht ab sofort als Sonderdruck, einschließlich Kommentierung und Literaturanalyse zur Verfügung. Seit September wird der Expertenstandard in 30 Einrichtungen der stationären Altenhilfe, der ambulanten Pflege und der Krankenhausversorgung modellhaft implentiert, um Erkenntnisse über Praxistauglichkeit und Akzeptanz des Standards zu erhalten.
Junge Pflege Preis für Berufsschule aus Stade
Zum 14. Mal verlieh der DBfK Nordwest e.V. dieses Jahr den Junge Pflege Preis. Die Beiträge standen unter dem Motto "Pflege verbindet - Nähe neu denken!" und wurden der Jury in einem virtuellen Finale präsentiert. Die Ideen reichten von einer digitalen Pinnwand über den Tablet-Einsatz bis hin zum erklärenden Kinderbuch. Insgesamt 2.000 Euro kommen den drei Gewinnerteams zugute. Platz 1 belegt in diesem Jahr das Team der Berufsbildenden Schulen BBS 3 aus Stade. Der Beitrag: eine digitale Pinnwand zur internationalen Vernetzung.
Besser hören - Bayern startet Projekt
Mehr als 60% der über 60-Jährigen leiden Schätzungen zufolge unter Altersschwerhörigkeit. Allerdings sind nur etwa 15% der Betroffenen mit einer Hörhilfe versorgt. Mit dem Projekt "Hören und Kommunikation in Pflegeeinrichtungen" will das bayrische Gesundheitsministerium im Verbund mit verschiedenen Pflegekassen gegen das Problem vorgehen. Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek: "Gerade im Bereich der Pflege leidet die Qualität, wenn die Kommunikation zwischen Pflegekräften und Bewohnern mühsam und missverständlich ist. Mit dem nun gestarteten Präventionsprojekt des Blindeninstituts Würzburg, das die Universität zu Köln wissenschaftlich begleitet, soll dem Thema Hören und Kommunikation in Pflegeeinrichtungen besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden." Im Rahmen des Programms wird über einen Zeitraum von drei Jahren ein "Präventionsteam" 75 Pflegeeinrichtungen in Bayern besuchen. In den Einrichtungen werden sogenannte Hörspezialisten weitergebildet, Pflegekräfte und Angehörige geschult sowie Betroffene mit Geräten versorgt und bestehende Versorgungen überprüft.
Willkommens-Tag an Wertachkliniken
Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter 20 Pflegefachkräfte, wurden im Rahmen eines Willkommens-Tages an den Wertachkliniken begrüßt. Zunächst stellte Klinikvorstand Martin Gösele die Fachabteilungen vor, informierte über Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung, sprach den kooperativen Führungsstil, die Philosophie und die Ziele der Wertachkliniken an. Die Pflegefachkräfte bekamen in einem speziell für sie konzipierten Teil Informationen u.a. über das Pflegekonzept der Kliniken. Anschließend wurden sie von ihren jeweiligen Stationsleitungen begrüßt, machten einen Rundgang und besprachen individuell ihre Einarbeitung und den Tagesablauf. Organisiert wurde der Tag von Pflegedienstleiterin Cornelia Geppert gemeinsam mit den Mitgliedern des Fort- und Weiterbildungsgremiums.
Neue Pflegekräfte für Klinikum Stuttgart
125 erfolgreiche Absolvent*innen der Akademie für Gesundheitsberufe des Klinikums Stuttgart wurden als Verstärkung in der Pflege, im Kreißsaal und den OPs willkommen geheißen. Die Abolvent*innen haben ihre Ausbildung an der Akademie am Klinikum Stuttgart durchlaufen, teilweise auch als ausbildungsintegriertes Studium im Curriculum "Angewandte Gesundheits- und Pflegewissenschaften", der von der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) gestaltet wird. Die Akademie des Klinikums Stuttgart ist die größte in Baden-Württemberg und hat ihre Kapazitäten auch während der Pandemie stufenweise erhöht. 2022 sollen über 1.000 Ausbildungsplätze angeboten werden, die stark nachgefragt werden. "In der Pandemie hat die Zahl der Bewerbungen nochmals zugenommen und das Interesse an einer Qualifikation in der Pflege, zur Hebamme oder auch als Operationstechnischer Assistent ist spürbar gestiegen", sagt Prof. Jan Steffen Jürgensen, medizinischer Vorstand im Klinikum Stuttgart.
Nürnberg: 25 Jahre Bachelor
Der Studiengang Gesundheits- und Pflegemanagement an der Evangelischen Hochschule Nürnberg (EVHN) feiert im Wintersemester 2021/2022 sein 25-jähriges Bestehen. Am 1. Oktober 1996 starteten die ersten 31 Studierenden im Studiengang Pflegemanagement. Die mittlerweile rund 400 Absolventinnen und Absolventen übernehmen beispielsweise Verantwortung in der Leitung von Krankenhäusern, Altenheimen und ambulanten Pflegediensten, in Einrichtungen des Betreuten Wohnens und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, im Praxismanagement, bei Pflegestützpunkten, beim Medizinischen Dienst Bayern, in Dachverbänden und öffentlichen Verwaltungen, in der Organisation von Bildungseinrichtungen oder auch als Selbstständige im eigenen Unternehmen. Aus dem einen, damaligen Diplom-Studiengang haben sich inzwischen an der EVHN Bachelorstudiengänge in Gesundheits- und Pflegemanagement sowie -pädagogik, Pflegewissenschaft und Pflege (grundständig) sowie zwei Masterstudiengänge für Verantwortliche in Gesundheit und Pflege entwickelt.
Mit Suizidwünschen richtig umgehen
Sterbenskranke Menschen wie auch deren Angehörige wenden sich zunehmend mit Anfragen nach einem assistierten Suizid an Mitarbeitende in der Hospiz- und Palliativversorgung. Das ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2020 deutlich spürbar. Deshalb hat die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) eine Handreichung für haupt- und ehrenamtliche Fachkräfte der Hospizarbeit und Palliativversorgung wie auch andere im Gesundheitswesen Tätige zum Umgang mit Anfragen zur Suizidassistenz veröffentlicht. DGP-Präsidentin Prof. Dr. Claudia Bausewein: "Suizidwünschen sollte immer mit Professionalität und Mitgefühl begegnet werden." Zum Ausdruck zu bringen sei laut der Palliativmedizinerin die Haltung: "Wenn Du sterben willst, berührt es mich und ich will Dir als Mensch beistehen".
Wertfrei kommunizieren: Es sei absolut wichtig, dass Mitarbeitende und Institutionen der Hospizarbeit und Palliativversorgung die eigene Haltung zum Suizid reflektieren und sich mit dem Thema Suizidhilfe und Suizidprävention auseinandersetzen, so Bausewein weiter. Dazu gehört das achtsame Erfragen und Dokumentieren von Todeswünschen bei hospizlich und palliativ begleiteten Menschen sowie die Kompetenz, darüber wertfrei zu kommunizieren. Wesentlich ist auch die differenzierte Aufklärung und Beratung über Möglichkeiten der Symptomkontrolle und des freiwilligen Verzichts auf Essen und Trinken am Lebensende.
Zur DGP-Empfehlung geht es über das HEILBERUFE eMag auf springerpflege.de
Befristeter Arbeitsvertrag und Mutterschutz
Ist es zulässig, das Arbeitsverhältnis einer Pflegekraft zur Betreuung des pflegebedürftigen Arbeitgebers zu befristen? Steht die Schwangerschaft der Pflegekraft einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Befristung entgegen?
Gesetzlicher Normalfall im Arbeitsrecht ist das unbefristete Arbeitsverhältnis. Aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrages einer Rechtfertigung. Gründe, die eine Befristung erlauben, regelt § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Befristungen aus sachlichem Grund sind u.a. Vertretungen anderer Arbeitnehmer und die Befristung auf Wunsch des Arbeitnehmers. Zulässig ist eine Befristung auch, wenn die Eigenart der Arbeitsleistung dies rechtfertigt. Das ist z.B. der Fall, wenn eine Pflegekraft zur Versorgung eines pflegebedürftigen Arbeitgebers eingestellt wird. Hier ist das Schicksal des Arbeitsverhältnisses zwangsläufig mit dem Schicksal des zu pflegenden Arbeitgebers verbunden. Nach dem Tod des pflegebedürftigen Arbeitgebers hat das Arbeitsverhältnis jeden Sinn verloren. Ein solches Arbeitsverhältnis, das vom Gesundheitszustand einer bestimmten Person abhängig ist, genießt von vornherein nur einen beschränkten Bestandsschutz. Es ist zulässig, ein solches Arbeitsverhältnis auf den Tod des Arbeitgebers zu befristen. Das Arbeitsverhältnis endet jedoch nicht sofort mit dem Tod des pflegebedürftigen Arbeitgebers, sondern nach § 15 Absatz 2 TzBfG frühestens zwei Wochen, nachdem dem Arbeitnehmer die schriftliche Information über den Tod des Arbeitgebers zugegangen ist. Wie aber ist die Rechtslage, wenn die Pflegekraft, die einen pflegebedürftigen Arbeitgeber versorgt hat, in dem Zeitpunkt, in dem sie von dessen Tod schriftlich erfährt, schwanger ist? Ist die Beendigung des Arbeitsvertrages mit dem Mutterschutz zu vereinbaren? Über einen solchen Fall entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern am 16.03.2021 (5 Sa 295/20). Der Arbeitgeber war seit einem Arbeitsunfall querschnittsgelähmt und beschäftigte für seine 24-Stunden-Betreuung zeitweise mehrere Pflegekräfte im Schichtdienst. Seit November 2008 war für ihn eine Pflegekraft tätig, die im Herbst 2019 schwanger wurde und sich ab Ende November 2019 im Beschäftigungsverbot befand. Der Arbeitgeber starb am 21.03.2020. Der Neffe des Verstorbenen, der eine gültige Vollmacht hatte, informierte die Pflegekraft am 27.03.2020 schriftlich über den Tod ihres Arbeitgebers und das vertragsgemäß vereinbarte Ende des Arbeitsverhältnisses. Die Pflegekraft erhob Klage beim Arbeitsgericht. Sie hatte weder in der ersten Instanz noch in der zweiten Instanz Erfolg. Das LAG Mecklenburg-Vorpommern entschied, dass das Arbeitsverhältnis zum 10.04.2020 aufgelöst worden ist. Ein sachlicher Grund für die Befristung des Arbeitsvertrages liegt vor. Ein Verstoß gegen das Mutterschutzgesetz scheidet aus; § 17 schützt nur vor Kündigungen durch den Arbeitgeber und nicht vor Beendigungen des Arbeitsvertrages aus anderen Gründen wie einer zulässigen Befristung.
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Pflege Perspektiven. Heilberufe 73, 48–51 (2021). https://doi.org/10.1007/s00058-021-2142-9
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