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Musterwohnung Demenz jetzt mobil
Demenzerkrankte benötigen ein hohes Maß an Orientierung und Sicherheit, um sich wohl zu fühlen. Das sind auch die wesentlichsten Aspekte, nach denen die "Musterwohnung Demenz" der AOK-Servicestelle Demenz in Jülich gestaltet ist. Die Musterwohnung gibt wertvolle Tipps und Anregungen sowie praktische Hilfen für den Alltag in einem demenzfreundlichen Wohnumfeld. Nun stellt die AOK Rheinland/Hamburg die mobile Musterwohnung in verschiedenen Regionen vor. Die Wanderausstellung besteht aus drei 2,30 mal 2,70 Meter großen Stellwänden mit Fotos der Originalwohnung, die rheinlandweit und in Hamburg einsetzbar ist. "Anhand der Ausstellung und durch die dezidierten Erklärungen unseres Fachpersonals können wir viele Menschen erreichen, die sich über ein für Menschen mit Demenz zugeschnittenes Wohnumfeld informieren möchten. Rollenspiele zum Thema 'Kommunikation und Umgang' sowie Demenzsimulationen runden das außergewöhnliche Schulungsangebot ab", erklärt Stefanie Froitzheim, Leiterin der Servicestelle Demenz.
aok.de/pk/rh/inhalt/servicestelle-demenz/
Bamberg: High-Tech-Labor Demenz eröffnet
Als erste Einrichtung ihrer Art in Deutschland hat die Universität Bamberg ein Living Lab zum Studium von Schmerz- und Emotionsreaktionen älterer Menschen mit und ohne Demenz eröffnet. Im Living Lab Demenz (BamLiD) werden alltägliche Situationen in einer normalen Wohnumgebung simuliert. Mit moderner Sensortechnik wird untersucht, bei welchen Alltagshandlungen Schmerzen auftreten und wie chronische Schmerzen erkannt werden können. Zwölf Kameras filmen jeden Winkel im Raum, so dass sie Mimik und Bewegungen einer Testperson aufzeichnen. Die Geschwindigkeit der Schritte erkennt ein Smart Floor - ein Boden, der mit Sensoren ausgestattet ist. Fünf Mikrofone nehmen die Stimme auf, deren Klangqualität auf Schmerz hindeutet. Auch Herzrate oder Blutdruck werden gemessen. Forschende können auch testen, wie gesundheitsfördernd ein tagheller Raum ist. Bei der BamLiD-Eröffnung führte Prof. Dr. Miriam Kunz, Inhaberin des Lehrstuhls Medizinische Psychologie und Soziologie an der Universität Augsburg, die Lichttechnik im Labor vor. Die Mitinitiatorin des BamLiD zeigte etwa die Wirkung von taghellem im Vergleich zu halbdunklem Licht. Im Sommersemester 2020 wird der rund 50 Quadratmeter große Raum um einen Ess-, Wohn- und Schlafbereich ergänzt. "Wir planen eine freundliche, altersgerechte Wohnlandschaft, in der man sich schnell vertraut und wohl fühlt", sagte Kunz. Dort können Testpersonen alltäglichen Aufgaben nachgehen, wie Tee aufgießen, Schuhe anziehen oder Gegenstände im Regal umräumen.
uni-bamberg.de
Was tun im Katastrophenfall?
Gestartet ist Anfang März das vom Bundesforschungsministerium geförderte Forschungsvorhaben zur Aufrechterhaltung der ambulanten Pflegeinfrastruktur in Krisensituationen: AUPIK. Ziel des dreijährigen Projekts der Universität Tübingen, des Deutschen Roten Kreuzes, der Charité - Universitätsmedizin Berlin sowie Vincentz Network ist es, die ambulante Pflegeinfrastruktur in Krisen und Katastrophenfällen zu stärken. Modellregion ist die Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts, Magdeburg. "AUPIK eröffnet die Möglichkeit, Patientensicherheit als ein, im deutschsprachigen Raum noch recht neues, aber international immer wichtiger werdendes Thema in der Pflege zu erforschen und weiterzuentwickeln", betonte Prof. Dr. Michael Ewers, Charité.
uni-tuebingen.de
Mit wenigen Klicks zum passenden Job
Der Fachkräftemangel ist allgegenwärtig: Hunderttausende Stellenanzeigen und Jobgesuche sind die Folge. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich in diesem Überangebot passende Arbeitsbeziehungen finden, ist gering. JOBMATCH.ME soll diese Wahrscheinlichkeit erhöhen - mittels künstlicher Intelligenz. Mit dem eigens entwickelten und wissenschaftlich fundierten Matching-Verfahren findet die App die passende Kombination aus Arbeitgeber und Arbeitnehmer: innerhalb weniger Minuten über das Smartphone. Der Algorithmus berücksichtigt Arbeitserfahrung und Qualifikationen, aber auch das gewünschte Gehalt, die Arbeitszeiten sowie Firmenkultur und Persönlichkeit.
jobmatch.me
Community
HEILBERUFE 2/2020: "Notfallpflege: Entscheiden in Sekunden"
M. Friesdorf, Leitung Weiterbildung Notfallpflege, Universitätsmedizin Göttingen Georg-August Universität: Kollegen, welche bereits seit etlichen Jahren aktiv an der Entwicklung und Qualifizierung der professionellen Notfallpflege in Deutschland mitarbeiten, sehen sich als Sprachrohr (Aktionsbündnis Notfallpflege) der an der Notfallversorgung involvierten Berufsgruppe. Die erste Institution, die eine Fachweiterbildung Notfallpflege initiiert hat, war die Charité (2013). Parallel dazu erfolgte die Entwicklung des DGINA-Curriculums für die Notfallpflege, welche im darauffolgenden Jahr an zwei Standorten in Deutschland gestartet wurde. Berlin und Bremen sind die bisher einzigen Bundesländer, die über eine landesrechtlich geregelte Fachweiterbildung Notfallpflege verfügen. Für alle anderen Bundesländer gelten die Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Diese wurden mit inhaltlich vielen Schnittmengen zum DGINA Curriculum 2016 im gleichen Jahr veröffentlicht wie die Bremer-Fachweiterbildungsverordnung. Die Behauptung, alle orientieren sich am Bremer Modell entbehrt der Wertschätzung gegenüber den Ausbildungsstätten, die nach dem Curriculum der DGINA ausbilden und mit dafür verantwortlich waren, dass die DKG-Zulassung erfolgte. Die Kombination von Fachpflege und Praxisanleitung in einer Weiterbildung ist sicherlich möglich und bei den aktuellen Anforderungen an die Betreuung der Auszubildenden durch Fachpflegende, welche auch die Praxisanleiter-Ausbildung besitzen, hilfreich. Doch wie will ein hohes Maß an Fachlichkeit in der Notfallversorgung gewährleistet werden, wenn nahezu die Hälfte der Zeit für eine zusätzliche Qualifikation (Praxisanleiter) verwendet wird?
(Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe zu kürzen.)
Freie Beatmungsplätze gesucht - gefunden
Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), das Robert Koch-Institut (RKI) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben gemeinsam das DIVI Intensivregister freigeschaltet - eine Website, über die freie Beatmungsplätze in allen Kliniken Deutschlands registriert und abgefragt werden können. "Die Möglichkeit einer maschinellen Beatmung von COVID-19 Patienten hat sich in schwer betroffenen Ländern wie China und Italien als Nadelöhr gezeigt", erklärt Prof. Christian Karagiannidis, Leiter des ECMO-Zentrums der Lungenklinik Köln-Merheim. "So haben wir zur Vernetzung der Krankenhäuser und ihrer Intensivstationen ein System entwickelt, um deutschlandweit die Kapazitäten auf den Intensivstationen tagesaktuell darzustellen." Über die Online-Plattform des DIVI Intensivregisters können Intensivmediziner aller Kliniken in Deutschland unkompliziert Kapazitäten abfragen. Das Register setzt darauf, dass alle Krankenhäuser ihre Daten in einem geschlossenen Bereich der Datenbank selbstständig einpflegen, um auf dieser Basis eine regionale Koordination der intensivstationären Betten und damit eine optimale Versorgung der COVID-19-Patienten sicherzustellen.
divi.de/intensivregister
Nightline hört zu
Bei uns kannst du anrufen, wenn du in den späten Abendstunden jemanden zum Reden brauchst. Egal, ob du Ersti oder Doktorand*in, du 18 oder 38 bist, ob du nur kurz was loswerden willst oder alles über dir zusammenbricht. Wir sind für dich da, was immer dich gerade beschäftigt, anonym und vertraulich. "Es muss nicht die große Krise in einer Beziehung oder der Prüfungsstress sein. Uns kann man auch anrufen, wenn man nur mal mit jemandem reden möchte, jenseits von Familie und Freunden", erklärt der Sprecher von Nightline, Yannick Janßen. Das Zuhörtelefon Nightline Münster - 0251/8345400 - ist täglich außer samstags von 21 bis 1 Uhr erreichbar.
nightline-muenster.de
Teamwork wird Pflicht
Gut für ältere Patienten: Ältere Patienten mit einer hüftgelenknahen Femurfraktur (Oberschenkelhalsbruch) sollen in Zukunft nur noch gemeinsam von Orthopäden und Unfallchirurgen und Altersmedizinern versorgt werden. Das besagt eine neue Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) und die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG) begrüßen diesen Beschluss. Denn die betagten Patienten benötigten nach einem Sturz nicht nur eine fachgerechte unfallchirurgische Behandlung, sondern auch ihre Multimorbidität und altersbedingte Gebrechlichkeit müssen mitversorgt werden.
dgu-online.de
Würdevoller Abschied
Nicht jeder Mensch wird von Familie oder Freunden auf dem letzten Weg begleitet. Im Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum wurde daher das Projekt "Bei uns geht keiner allein" initiiert, wodurch Patienten auf der Intensivstation ein würdevolles Sterben ermöglicht werden soll. Dazu gehört es, Patienten möglichst in einem Einzelzimmer in einer ruhigen Umgebung ohne ständiges "Gepiepse" unterzubringen oder zumindest mittels Kopfhörer eine angemessene Atmosphäre zu schaffen, um so die Dauer-Geräusche der Überwachungsgeräte in den Hintergrund zu drängen. Zusätzlich übernehmen Freiwillige ehrenamtlich eine Sterbebegleitung. Ein Dutzend Klinikmitarbeiter hat sich bereits in einen eigens dafür angelegten Google-Kalender an den Tagen eingetragen, an denen sie zur Verfügung stehen. Involviert in das Projekt sind Seelsorger und Psychoonkologen des Hauses, die den Sterbebegleitern auf Wunsch helfen, die Erlebnisse zu verarbeiten.
kk-bochum.de
Führen lernen
Unter dem Motto "Pflege führt!" bietet das Department für Pflegewissenschaft der Hochschule für Gesundheit (hsg Bochum) für Pflegefachpersonen im Alter von bis zu 35 Jahren einen kostenfreien fünftägigen Kurs zum Thema Führung an. Ziel ist es, mit Pflegekräften, die am Anfang ihrer Karriere stehen, das Thema Personalführung zu erarbeiten. Flankiert werden die Seminartage von einem Onlinekurs. Der Kurs schließt mit einem Zertifikat ab.
hs-gesundheit.de
Entgeltfortzahlung bei Folgeerkrankung
Hat ein Arbeitnehmer, der dem Arbeitgeber nach sechs Wochen Krankschreibung übergangslos eine neue Krankschreibung wegen einer Folgeerkrankung vorlegt, einen weiteren Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen den Arbeitgeber?
Nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) hat ein Arbeitnehmer bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bis zu einer Dauer von sechs Wochen einen Anspruch auf Fortzahlung seines Gehaltes gegen den Arbeitgeber. Wird der Arbeitnehmer nach seiner Gesundung wieder krank und hat die zweite Erkrankung eine andere Ursache als die erste (zum Beispiel erst ein grippaler Infekt, dann ein Beinbruch), so entsteht bei jeder Erkrankung der Anspruch auf die Entgeltfortzahlung für den vollen Zeitraum von sechs Wochen. Wie aber ist die Rechtslage, wenn der Arbeitnehmer nach sechswöchiger Krankschreibung übergangslos eine Erstbescheinigung wegen einer anderen Erkrankung vorlegt?
Über einen solchen Fall entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 11.12.2019 (5 AZR 505/18). In dem Fall ging es um eine Altenpflegerin, die von 07.02.2017 bis 20.03.2017 aufgrund einer Krankschreibung wegen eines psychischen Leidens Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber erhielt. Für den Zeitraum vom 21.03.2017 bis einschließlich 18.05.2017 legte die Altenpflegerin Folgebescheinigungen vor und sie erhielt Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Am 19.05.2017 unterzog sich die Altenpflegerin einer seit längerem geplanten gynäkologischen Operation. Ihre Gynäkologin bescheinigte am 18.05.2017 als "Erstbescheinigung" eine Arbeitsunfähigkeit vom 19.05.2017 bis zum 16.06.2017 und durch Folgebescheinigung eine fortbestehende Arbeitsunfähigkeit bis Ende Juni 2017. Im Juli 2017 begann die Altenpflegerin eine Psychotherapie bei einem Neurologen. Von 19.05. bis 29.06. erhielt die Altenpflegerin weder Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber noch Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Mit ihrer Klage verlangte die Altenpflegerin Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber für diesen Zeitraum.
Der Fall ging durch alle drei Instanzen. Das BAG wies die Klage schließlich rechtskräftig ab und stellte folgenden Grundsatz auf: Ist der Arbeitnehmer krankheitsbedingt arbeitsunfähig und schließt sich in engem zeitlichen Zusammenhang eine weitere Arbeitsunfähigkeit als "Erstbescheinigung" an, hat der Arbeitnehmer zu beweisen, dass die vorangegangene Arbeitsunfähigkeit zu Beginn der weiteren Arbeitsunfähigkeit beendet war. Dieser Beweis war der Klägerin nicht gelungen. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist also auch dann auf sechs Wochen beschränkt, wenn während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine neue, auf einem anderen Grundleiden beruhende Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.
Haben Sie ein juristisches Problem in Ihrem Alltag? Dann schreiben Sie an: heilberufe@springer.com
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Pflege Perspektiven. Heilberufe 72, 50–53 (2020). https://doi.org/10.1007/s00058-020-1473-2
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00058-020-1473-2
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