Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband konnten sich nicht einigen. Die Verhandlungen zur Festlegung von Personaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen im Krankenhaus sind gescheitert.

Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) nimmt mit Erleichterung zur Kenntnis, dass anhand der bisher erhobenen empirischen Daten keine Festlegung von Personaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen im Krankenhaus erfolgen wird. Und betont: Es unterbleibt eine aus mehreren Gründen grundsätzlich falsche Regelung. Der Weg ist nun frei, die Personalbesetzung im Krankenhaus richtig und zeitnah anzugehen.

In letzter Minute wurde dabei die Reißleine gezogen. Denn sowohl die Datengrundlage ist fragwürdig als auch das Grundprinzip, nur die Lage in den am schlechtesten mit Personal ausgestatteten Krankenhäusern zu verbessern.

Angesichts der schlechten Personalsituation im Bereich der Pflege in vielen deutschen Krankenhäusern wäre das jetzt gescheiterte „Verhandlungsergebnis“ nicht einmal der Ansatz einer Lösung gewesen. Es hätte sogar das Risiko einer weiteren Verschlechterung der Personalsituation in vielen Krankenhäusern in sich getragen. Allerdings ist das Problem der Pflegepersonalausstattung damit weiter ungelöst.

Personalbemessungssystem ist nötig

Schnellstmöglich muss eine Lösung für Personaluntergrenzen im Krankenhausbereich im Kontext der im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz avisierten Veränderungen zur Finanzierung der Pflege im Krankenhaus erarbeitet und umgesetzt werden.

Grundlage hierfür muss ein Personalbedarfsbemessungsinstrument sein, das sich am Versorgungsbedarf der Patientinnen und Patienten im Krankenhaus ausrichtet. Dieses muss umfassend die Verbesserung der personellen Situation der professionell Pflegenden und damit eine Verbesserung der akut schlechten Arbeitsbedingungen an vielen deutschen Krankenhäusern im Blick haben.Und die Zeit drängt. Denn tagtäglich kommen Patientinnen und Patienten in deutschen Krankenhäusern durch mangelnde pflegerische Versorgung zu Schaden. Die Patientensicherheit kann bereits heute nicht mehr umfassend gewährleistet werden, und wir sind erst im ersten Drittel einer sich gravierend verschärfenden Personalsituation in der Pflege.

Ganzhausansatz mit Weiterentwicklung der PPR

Als Einstieg in ein Personalbemessungssystem hat der Deutsche Pflegerat den sogenannten Ganzhausansatz mit paralleler Weiterentwicklung der PPR (Pflegepersonal-Regelung) vorgeschlagen. Beim Ganzhausansatz findet ein Abgleich des Personalaufwands und der damit personalbezogenen Erlöse statt.

Wichtig ist zudem, dass der Auftrag zur Festlegung von Personaluntergrenzen im Krankenhaus auf alle bettenführenden Abteilungen eines Krankenhauses erweitert wird. Das sieht auch bereits der Koalitionsvertrag so vor.

Der Deutsche Pflegerat als Vertreter des Deutschen Pflege- und Hebammenwesens steht mit seiner Fachexpertise bereit. In die Entwicklung von sinnvollen und nachhaltigen Lösungen für eine sachgerechte und zukunftsweisende Personalbemessung in allen Krankenhausbereichen ist er einzubinden.

Einen Zeitverzug bei der Verbesserung der Situation der professionell Pflegenden im Krankenhausbereich darf es nicht geben. Der Auftrag zur Erarbeitung der Personaluntergrenzen im Krankenhausbereich liegt in den Händen des Bundesgesundheitsministeriums. Bundesgesundheitsminister Spahn muss schnellstmöglich aktiv werden.