_ Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey haben die Verordnung zur Pflegeausbildung auf den Weg gebracht und in die Ressorts-, Länder-, und Verbändeabstimmung gegeben. Mit diesem Schritt haben die Ministerien das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Denn die Verordnung ist die Voraussetzung für die Umsetzung der generalistischen Pflegeausbildung, die durch das Pflegeberufegesetz eingeführt wird. Die neue Ausbildung soll am 1. Januar 2020 starten. Während des Abstimmungsprozesses sind theoretisch noch Änderungen am vorliegenden Entwurf möglich.

Die Zeit wird knapp

Die Pflegeschulen haben rund ein Jahr Zeit zur Vorbereitung und zur Erarbeitung der neuen Curricula angemahnt. Dies gelinge nur noch, wenn der Bundesrat der Verordnung bis zu seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 6. Juli zustimmt, warnen die Vertreter der Schulen. Die wichtigsten Punkte der Verordnung:

  • Formulierung der Mindestanforderungen an die berufliche Pflegeausbildung einschließlich der nach zwei Jahren zu absolvierenden Zwischenprüfung

  • Inhalte und Verfahren der staatlichen Prüfungen einschließlich erstmalig bundesweit einheitlicher Vorgaben für die staatlichen Bestandteile der Prüfung für die hochschulische Pflegeausbildung

  • Bestimmungen zu Kooperationsvereinbarungen zwischen Pflegeschule, dem Träger der praktischen Ausbildung und den weiteren an der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen

Unterdessen pocht der Bundesrat darauf, Verbesserungen beim Pflegepersonal in Krankenhäusern nicht auszuhöhlen. Die bereits zum 1. Januar 2019 geplanten Personaluntergrenzen müssten für alle Stationen und Notaufnahmen sowie tagsüber und auch nachts gelten. Die Personalschlüssel dürften nur mit Fachpersonal erfüllt werden, nicht mit Auszubildenden oder Hilfskräften. Zusätzliche Personalkosten sollten voll aus Mitteln der GKV bezahlt werden und dürften nicht die Krankenhäuser belasten.

Zum 1. Januar 2019 sollen die Spitzenverbände von Krankenkassen und Krankenhäusern Personaluntergrenzen für pflegeintensive Bereiche einführen — und auch festlegen, was genau darunter fällt. Sollte eine Vereinbarung nicht zustande kommen, wäre nach Angaben des Bundesrats das Bundesgesundheitsministerium am Zug, dies per Verordnung zu regeln.