Die EU-Kommission hat beschlossen, Deutschland, Frankreich und Belgien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Darauf hat der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e. V. (DBfK) hingewiesen. Denn diese Länder hätten es versäumt, die vollständige Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Richtlinie 2013/55/EU) mitzuteilen. Die überarbeitete Richtlinie hätte bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umgesetzt werden müssen, so der DBfK.

Die Kommission übermittelte im September 2016 Stellungnahmen u.a. an die deutschen, französischen und belgischen Behörden, da diese Länder der Kommission nicht die vollständige Umsetzung der Richtlinie gemeldet haben. Obwohl vor allem in Deutschland und Frankreich beträchtliche Fortschritte erzielt wurden, hat die Kommission nun beschlossen, die drei Länder beim EU-Gerichtshof zu verklagen. Die Kommission wird den Gerichtshof darum ersuchen, ein Zwangsgeld zu verhängen, das für Deutschland bei 62.203,68 Euro pro Tag liegt und vom Tag der Urteilsverkündigung an bis zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie anfällt. Die EU-Kommission hatte 2013 die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen reformiert und EU-weit die Mindeststandards für die Ausbildung angepasst. Zu den geregelten Berufen zählt die Krankenpflege.