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(Es ist jeweils nur eine Antwort richtig.)
1. Welche Berufsgruppen sind die Adressaten der S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit unheilbarer Krebserkrankung?
A Adressat sind nur professionell Pflegende.
B Alle Berufsgruppen, die betroffene Patienten versorgen, sind Adressaten dieser Leitlinie.
C Sie wendet sich ausschließlich an Ärzte.
2. Um welche Kapitel soll das Update der S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit unheilbarer Krebserkrankung ergänzt werden?
A Depression und Obstipation
B Atemnot und Schmerz
C Übelkeit und Erbrechen
3. Wann kann die palliative Versorgung eines onkologischen Patienten einsetzen?
A Erst, wenn die kurative Behandlung keine Heilungschance mehr bietet.
B Bei Erstdiagnose kann die palliative (Mit-)Betreuung einsetzen, je nach Bedarf des Patienten und seiner Angehörigen.
C Grundsätzlich bei der Diagnosestellung.
4. In welchen Phasen einer zum Tode führenden Krankheit kann der Todeswunsch besonders groß werden?
A In Phasen der pathologischen Krankheitsverarbeitung
B In Phasen der Verdrängung der Krankheit
C In Phasen der Verschlechterung des Zustandes und Konfrontation mit neuen Verlusten
5. Was ist das Wichtigste im Umgang mit dem Todeswunsch eines Patienten?
A Zuhören ist das Wichtigste im Umgang mit dem Todeswunsch.
B Ein Todeswunsch muss umgehend behandelt werden.
C Idealerweise sollte sofort ein Psychologe intervenieren.
6. Wo versterben ca. 50% der Menschen in Deutschland?
A Zu Hause
B Im Krankenhaus
C Im Pflegeheim
7. Was muss bei der Versorgung eines Verstorbenen beachtet werden, wenn eine Obduktion vorgesehen ist?
A Vorhandene Zugänge und Ableitungen müssen belassen werden.
B Vorhandene Zugänge und Ableitungen müssen entfernt werden.
C Es muss nichts Besonderes beachtet werden.
8. Wozu sollten Angehörige von Verstorbenen durch das Pflegepersonal ermutigt werden?
A Angehörige sollten gefragt werden, ob sie die Versorgung des Verstorbenen gemeinsam und mit der Pflegefachperson durchführen möchten.
B Angehörige sollten aufgefordert werden, den behandelnden Hausarzt über das Versterben des Patienten zu informieren.
C Angehörige sollten bei der Leichenschau und Ausstellung des Totenscheines anwesend sein.
9. Was gehört u.a. zu den Aufgaben Pflegender nach dem Versterben eines Patienten?
A Das Halten der Totenwache
B Das Ausstellen des Totenscheins
C Das Dokumentieren des Todeszeitpunktes in der Patientenakte
10. Wie lange können Verstorbene nach ihrem Versterben auf Station bleiben?
A 24 Stunden
B 12 Stunden
C 36 Stunden
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Consortia
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Springer Medizin. PflegeKolleg Fragebogen. Heilberufe 70, 21 (2018). https://doi.org/10.1007/s00058-018-3262-8
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