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_ Die Europäische Union plant eine Überarbeitung der sogenannten Entsenderichtlinie aus dem Jahr 1996. Darin ist kurz gefasst geregelt, dass Arbeitskräfte in der EU „gleichen Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ erhalten. Unter diesen Bedingungen dürfen Unternehmen aus EU-Ländern Arbeitskräfte in ein anderes EU-Land „entsenden“. Davon ist auch die Pflegebranche betroffen. Wie die Hausengel-PflegeAllianz beschreibt, sind in über 300.000 Privathaushalten in Deutschland osteuropäische Betreuungskräfte im Einsatz, die Pflegebedürftige „rund um die Uhr“ versorgen. Diese sogenannte „24-Stunden-Betreuung“ habe sich zu einer tragenden Säule des deutschen Gesundheits- und Sozialwesens entwickelt. Rechtliche Grundlage ist die Entsendung von Betreuungskräften durch eine ausländische Agentur, alternativ gibt es die Tätigkeit als selbstständige Betreuungskraft mit Gewerbe in Deutschland.

Hausengel-PflegeAllianz e.V. begrüßt den Vorstoß der EU: ihr Vorsitzender Markus Oppel bekräftigte: „Für uns ist der Dreh- und Angelpunkt ein Plus an Gerechtigkeit und Transparenz für die in Deutschland arbeitenden Betreuungskräfte.“ Und weiter: „Schwarzen Schafen in der Branche, die vielleicht sogar die aktuell herrschende Entsenderichtlinien für Betreuungskräfte umgehen, wird damit nochmals schärfer begegnet. Die geplante Verstärkung von Kontrollen im In- wie osteuropäischen Ausland spiegelt unsere jahrelangen Forderungen wider.“ Pflegenden Angehörigen und Betreuungskräften selbst rät Oppel, genau hinzuschauen bei der Wahl einer Betreuungskraft bzw. einer Vermittlungsagentur.