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Jens Frieß Präsident des Deutschen Vereins zur Förderung pflegerischer Qualität e.V kontakt@qualitaetspflege.org

_ Man muss anerkennen, dass die Bundesregierung und konkret das Bundesgesundheitsministerium unter Hermann Gröhe viele Dinge angepackt und auch umgesetzt hat. Neben den „Großprojekten“ der Pflegestärkungsgesetze gibt es eine Gesetzesänderung, die aus meiner Sicht als wichtig und herausragend hervorgehoben werden muss. Mit der Änderung des § 31a SGB V wurde der bundeseinheitliche Medikationsplan eingeführt, auf den jeder Patient, der mindestens drei verordnete Arzneimittel einnimmt, Anspruch hat. Zum 1. Oktober 2016 in Papierform, seit 1. Mai 2017 aufgespielt auf den Chip der Krankenversicherungskarte — das allerdings funktioniert bisher nicht. Dennoch: Ein erster Schritt ist getan.

Schätzungen gehen davon aus, dass es in Deutschland jährlich über 50.000 Tote und mehrere hunderttausend Behandlungen im Krankenhaus gibt, die auf definierten Medikationsfehlern beruhen. Selbst wenn man über die Zahlen streiten kann: Eine Ursache ist die fehlende Abstimmung unter den behandelnden Ärzten unterschiedlichster Fachrichtungen. Alle Ärzte und auch Apotheker sollten sich zum Medikationsplan bekennen und gemeinsam an der Umsetzung mitwirken. Jeder, der sich daran nicht beteiligt, nimmt die Schädigung oder den Tod seiner Patienten billigend in Kauf. Für die Pflege selbst ist die Einführung des Medikationsplanes unkompliziert, denn sie ist es, die schon in der Vergangenheit beispielsweise bei der Aufnahme von Patienten/Bewohnern auf den Medikamentenblättern alle ärztlich verordneten Arzneimittel zusammenfasste. Wir unterstützen die Idee aus dem Aktionsplan zur Arzneimitteltherapiesicherheit.

Tipp: Mehr zum „Umgang mit Medikamenten“ erfahren Sie auch in unserer Rubrik Recht auf Seite 50 .