„Das Bundeskabinett hat sich für eine Verknüpfung des Entgeltsystems der psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken mit der Einhaltung von Mindestvorgaben zur Personalausstattung entschlossen. Das ist ein wegweisender Schritt, der Beispielfunktion für alle Krankenhäuser in Deutschland haben muss“, begrüßte Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats, den vom Kabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG).Der Entwurf für das Gesetz orientiert sich eng an den Eckpunkten, auf die sich Große Koalition bereits im Februar 2016 geeinigt hatte und zielt auf die Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen.

Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, die sektorenübergreifende Behandlung in der psychiatrischen Versorgung zu fördern sowie die Transparenz und die Leistungsorientierung der Vergütung zu verbessern.

„Die Personalausstattung ist das A und O der Qualität der Leistungserbringung. Ohne die professionell Pflegenden läuft nichts. Wir brauchen feste Vorgaben für die Personalausstattung, damit klar ist, mit welchem Personal die Leistung auch tatsächlich zu erbringen ist. Jetzt gilt es, die Regelungen des PsychVVG auf alle Krankenhäuser in Deutschland zu übertragen. Denn sachgerechte Personalvorgaben steigern die Qualität und setzen ein deutliches Signal gegen eine immer weitere körperliche und seelische Mehrbelastung der professionell Pflegenden. Das ist ein wesentlicher Baustein dazu, die Patientensicherheit sowie die Qualität der Patientenversorgung zu garantieren und die Arbeitsbedingungen in den Kliniken zu verbessern.“