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Auf der 89. Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) wurde der Antrag „Erweiterte Delegation ärztlicher Leistungen beschlossen“. Den entsprechenden Prüfauftrag hat das Bundesgesundheitsministerium erhalten. Einbezogen werden soll dabei eine etwaige Substitution.
Es ist gut, dass sich die GMK mit der Aufgabenverteilung zwischen den verschiedenen Berufen im Gesundheitswesen beschäftigt hat. Wir brauchen eine neue sinnvolle Verteilung, die auf den Kompetenzen der Berufe aufbaut. Die Chance des Pflegeberufereformgesetzes und die darin enthaltene Festlegung von vorbehaltenen Aufgaben muss ergriffen werden. Richtigerweise nennt die GMK auch die Substitution. Sie regelt die vollständige Übernahme von heilkundlichen Aufgaben durch Pflegefachpersonen und muss aus Sicht des Deutschen Pflegerats konsequent genutzt werden. Mit der reinen arztzentrierten Verteilung von Aufgaben ist die Zukunft nicht zu bewältigen. Ziel ist ein kompetenzorientiertes System. Dabei muss sichergestellt sein, dass aus Sicht des Patienten und nicht einer einzelnen Berufsgruppe gedacht wird. Denn Patientensicherheit kann nur interdisziplinär gesichert werden.
In ihrem jetzigen Beschluss springen die Länder jedoch an einer Stelle zu kurz. Die Modellvorhaben über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbstständigen Ausübung von Heilkunde nach § 63 Abs. 3c SGB V müssen endlich umgesetzt werden. Damit wäre zugleich eine wissenschaftliche Begleitung sichergestellt.
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Wagner, F. Patientensicherheit gemeinsam schaffen. Heilberufe 68, 61 (2016). https://doi.org/10.1007/s00058-016-2352-8
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