_ Im Juli hat der Nationalrat in Österreich die Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) und das Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRegG) beschlossen. Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege wird damit künftig auf hochschulischer Ebene ausgebildet. Gleichzeitig werden die Ausbildungsinhalte der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege, der Kinder- und Jugendlichen Pflege sowie der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege bis 2024 zusammengeführt. Auf die Berufsberechtigung der jetzt in den Systemen tätigen Pflegepersonen hat dies keine Auswirkungen. Eine weitere Neuerung betrifft die Einführung der 2-jährig ausgebildeten Pflegefachassistenz, die durch ihr Handlungsspektrum die direkte pflegerische Patientenversorgung unterstützt. Die 1-jährig ausgebildete Pflegehilfe wird in Pflegeassistenz umbenannt und ausschließlich für die Pflegepraxis, gemäß des definierten Handlungsspielraumes eingesetzt. Die Anwendungsmöglichkeiten der gesetzlich formulierten pflegerischen Kompetenzen sind nun von allen Qualifikationsstufen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe für die Umsetzung in der Pflegepraxis in den Vordergrund zu rücken.

Zweites wichtiges Gesetz: Beschlossen wurde auch die Errichtung eines Registers für alle Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflege. Es ist am Bundesministerium für Gesundheit angesiedelt. Mit der Umsetzung wird die Gesellschaft Gesundheit Österreich (GÖG) beauftragt. Durch den verpflichtenden Eintrag in ein Berufsregister werden künftig valide Daten über die Berufsangehörigen vorliegen. Zudem wird mehr Transparenz für pflegerische Leistungen möglich sein. Mit der Erfassung wird ab 2017 begonnen. Damit wurden zwei essentielle Forderungen des ÖGKV gesetzlich verankert, die für die Professionalisierung der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe in der Erfüllung ihres Versorgungsauftrages von enormer Bedeutung sind.

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