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Andreas Westerfellhaus Präsident des Deutschen Pflegerats (DPR)

Das Pflegeberufereformgesetz ist für die Profession Pflege unverzichtbar und ist zugleich für diese die wichtigste Gesetzesentscheidung in der Legislaturperiode. Es gibt keine sinnvolle Alternative zur generalistischen Ausbildung mit Schwerpunktsetzung. Das Pflegeberufereformgesetz wird mehr denn je benötigt. Mit dem Gesetz wird die Ausbildung den geänderten und gestiegenen Anforderungen in der Pflege angepasst. Es geht um eine neue Qualifizierung in der Pflege. Nicht alle scheinen das zu wollen. Aber es gibt keine andere Wahl. Es geht um die Versorgungsqualität und die Patientensicherheit. Diese sind das oberste Gebot. Der Deutsche Pflegerat ist sich sicher, dass der Pflegeberuf durch die neue, moderne Pflegeausbildung mit Schwerpunktsetzung zukunftssicher und attraktiver wird. Durch die neue Ausbildung werden wir mehr Pflegefachkräfte gewinnen. In der Pflicht stehen dabei jedoch auch die Arbeitgeber. Deren Aufgabe ist es, für attraktive Arbeitsplätze zu sorgen. Ein richtiger Schritt sind auch die im Gesetzentwurf genannten vorbehaltenen Tätigkeiten für die Pflegefachpersonen. Das wird schon seit langem vom Deutschen Pflegerat gefordert. Denn: Großen Frust gibt es unter Pflegenden dann, wenn erlernte Kompetenzen nicht eingesetzt werden können. Das sollte der Vergangenheit angehören. Bei der weiteren Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes müssen die beruflich Pflegenden an erster Stelle vertreten sein. Ihr Know-how muss einbezogen werden.

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Andreas Westerfellhaus

Präsident des Deutschen Pflegerats (DPR)