Der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Entwurf eines Transplantationsregister-Gesetzes, das die einheitliche und umfassende Erhebung aller transplantationsmedizinischen Daten regelt, stößt bei der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWFM) auf breite Zustimmung. Allerdings fordert die AWFM auch wichtige Ergänzungen.

Nachbesserungen des Gesetzesentwurfs fordert die AWFM vor allem für die Regelungen zum Beirat. Diesem müssten gesetzlich verankert auch Vertreter der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften angehören, um deren Sachverstand stärker als bisher in das Vorhaben einfließen zu lassen. Neben der im Gesetzentwurf explizit aufgeführten Deutschen Transplantationsgesellschaft sollten auch weitere Fachgesellschaften einbezogen werden, die mit der Transplantationsindikation, -durchführung und Nachbetreuung befasst sind.

Dazu zähle beispielsweise die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS): „Das Register wird die Entwicklung der Transplantationsmedizin in Deutschland sicherlich begünstigen“, sagt DGVS-Experte Prof. Dr. med. Thomas Berg vom Universitätsklinikum Leipzig. Allerdings weise der Gesetzesentwurf aus klinisch-wissenschaftlicher Sicht Lücken auf, etwa bei der Spenderbehandlung: Bislang ist nicht geklärt, wie ein Verstorbener zu behandeln ist, damit seine Organe in bestmöglichem Zustand für die Transplantation verfügbar bleiben. Zudem spricht sich die DGVS dafür aus, die Datenerhebung zur Nachsorge auf Transplantationszentren zu beschränken.

Die Zahl der Organspender in Deutschland stagniert auf niedrigem Niveau: Seit 2013 liegt sie konstant unter 900. Im Jahr 2010 fanden sich noch 1.300 Menschen, deren Organe nach ihrem Tod transplantiert werden durften. Ein Transplantationsregister soll die Situation verbessern und Manipulationen vorbeugen. Eine Registerstelle soll künftig alle transplantationsmedizinischen Daten zentral erheben, speichern und prüfen.

Das Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden.